Bürgeramt Biberach: Terminvereinbarung zwingend erforderlich 

Erledigungen auf dem Bürgeramt sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich // Symbolbild.
Erledigungen auf dem Bürgeramt sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich // Symbolbild. (Bild: Pixabay)

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Erledigungen auf dem Bürgeramt im Biberacher Rathaus sind bis auf Weiteres nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Das Bürgeramt regelt die unterschiedlichsten Angelegenheiten für die Einwohnerinnen und Einwohner Biberachs – vom Pass- und Ausweiswesen über das Meldewesen bis hin zur Ausstellung verschiedener Dokumente. Für Erledigungen auf dem Bürgeramt ist ab sofort zwingend ein Termin erforderlich. Am besten vereinbart man diesen online. Alternativ kann der Termin auch telefonisch unter 07351/51-100 reserviert werden.

Diese Vorgehensweise ist für alle vorteilhaft. Damit können Anliegen ohne lange Wartezeiten erledigt werden und die Mitarbeiterinnen des Bürgeramts können in Ruhe auf Fragen und Anliegen eingehen.

Das Bürgeramt ist montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 18 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.

(Pressemitteilung: Stadt Biberach)