Bürger sind verpflichtet, Laub zu entfernen

Häfler Bürger sind dazu verpflichtet, Gehwege auf einer Breite von einem Meter vom Laub freizukehren.
Häfler Bürger sind dazu verpflichtet, Gehwege auf einer Breite von einem Meter vom Laub freizukehren. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

WOCHENBLATT
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Die bunten Blätter im Herbst sind schön anzusehen, können auf Geh- und Radwegen aber zu einer Gefahr für Fußgänger und Radler werden. Sind Wege stark von Laub bedeckt, besteht Sturzgefahr, weil das Laub auch noch durchnässt und dann besonders rutschig ist. Wenn jemand stürzt und sich verletzt, kommt schnell die Frage auf, wer das Blätterlaub hätte beseitigen müssen.

Friedrichshafen (wb) – Nach der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen sind Bürger verpflichtet, Gehwege auf einer Breite von einem Meter von Laub freizukehren. Dies gilt auch in Siedlungsstraßen, die keinen ausgebauten Gehweg haben: Dort sind von den Anliegern Gehstreifen am Straßenrand von ebenfalls einem Meter Breite frei zu räumen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub vom eigenen oder von einem anderen Grundstück stammt.

Das Laub darf weder dem Nachbarn vor die Türe noch auf die Straße gekehrt werden: Laub vor Grundstückseinfahrten, Zufahrtswegen und Gehwegen sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück angehäuft werden. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, sollte es entlang der Grundstücksgrenze, bei Gehstreifen am Straßenrand, angesammelt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Laub nicht sofort abtransportiert werden kann.  Wer dies missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen, teilt die Stadt weiter mit. Sollte ein Fußgänger oder Radfahrer stürzen, weil der Räumpflicht nicht nachgekommen wurde, haftet der Straßenanlieger persönlich für eventuelle Unfälle.

Weitere Auskünfte darüber wann, wo und wie Laub geräumt werden muss, gibt die Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen. Sie ist im Rathaus erhältlich oder kann unter www.friedrichshafen.de abgerufen werden. Fragen beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Verkehr unter  [email protected].