Broschüre „Eherecht und Eheverträge“ in einfacher Sprache erschienen

Broschüre „Eherecht und Eheverträge“ in einfacher Sprache erschienen
Die Broschüre ‚Eherecht und Eheverträge‘ ist nun in einfacher Sprache erschienen. / Symbolbild Eheringe (Bild: Pixabay)

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Biberach – Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg (LAG) hat im Jahr 2020 eine Broschüre „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten“ herausgegeben. Diese Broschüre liegt nun zusätzlich in leichter Sprache vor.

Unterstützt wurde die Erstellung der Broschüre vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Die neue Broschüre in leichter Sprache gibt Informationen über das deutsche Eherecht und die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen. Die Ehe als rechtliche Form des Zusammenlebens ist in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz besonders geschützt und basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Die LAG-Broschüre erklärt deshalb in Grundzügen wichtige Sachverhalte und Begriffe wie zum Beispiel: In welchen Fällen sollte ein Ehevertrag geschlossen werden? Wann macht eine Gütertrennung Sinn? Welches Recht gilt bei internationalen Ehen? Wie sieht die rechtliche Situation bei einer Ehescheidung aus und gibt es dann einen Unterhalts- oder Versorgungsanspruch? Die Broschüre ersetzt dabei nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die 40-seitige, kostenlose Broschüre ist durch ein größeres Schriftbild und durch eine einfache Sprache sehr gut lesbar und verständlich. Wichtige Begriffe aus dem Eherecht werden in einem Glossar von A bis Z erläutert und zur besseren Verständlichkeit mit Bildern illustriert.

Die Broschüre liegt ab sofort bei den Rathäusern sowie im Landratsamt Biberach aus oder kann bei der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Biberach, Sigrid Arnold, Rollinstraße 9, 88400 Biberach unter der E-Mail-Adresse [email protected] auch in digitaler Form angefordert werden.

(Pressemitteilung Landratsamt Biberach)