Brief an Innenministerium unterwegs

Der Forderung „Christoph 45 bleibt hier!“ schlossen sich mehr als 30.000 Unterstützer an, was neben Prof. Dr. Volker Wenzel auch Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand freute.
Der Forderung „Christoph 45 bleibt hier!“ schlossen sich mehr als 30.000 Unterstützer an, was neben Prof. Dr. Volker Wenzel auch Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand freute. (Bild: MCB)

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Christoph 45 bleibt hier! – Petition eingereicht und Schreiben an Innenministerium Baden-Württemberg verschickt

Friedrichshafen (MCB) – Die Petition „Christoph 45 bleibt hier!“ war ein großer Erfolg: Wochen vor Ende der Frist wurde das Quorum erreicht und inzwischen der Eingang der Eingabe sowie des dazugehörigen Positionspapiers beim Petitionsausschuss des Landtages bestätigt. Das heißt, sowohl der Petitionsausschuss als auch der Landtag werden sich mit dem Rettungshubschrauber am Standort Klinikum Friedrichshafen beschäftigen.

Ergänzend dazu fordern der Initiator der Petition, Chefarzt Prof. Dr. Volker Wenzel, die beiden Geschäftsführer des Klinikums Friedrichshafen, Margita Geiger und Franz Klöckner, sowie Andreas Brand, Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen und Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums, das Innenministerium zum Dialog auf: Zu viele Fragen sind noch offen und müssen genauso offen diskutiert werden.

Auch verschiedene Gemeinden im Bodenseekreis von Ost bis West fordern nach jeweils einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderats den Verbleib des Rettungshubschraubers am jetzigen Standort beim Klinikum Friedrichshafen und haben entsprechende Resolutionen nach Stuttgart gesendet: Der Kreistag für den Bodenseekreis, Langenargen, Markdorf und Immenstaad, Friedrichshafen und Stetten. Und auch die DLRG setzt sich für Christoph 45 direkt am See ein, um auch in Zukunft schnell bei Bade- und Tauchunfällen helfen zu können.

Das Klinikum Friedrichshafen ist sehr dankbar für die breite Unterstützung – als Krankenhaus der Zentralversorgung, das diesen Auftrag sehr ernst nimmt und dies vor allem auch mit der Zentralen Notaufnahme klar unterstreicht, ist die Standortsicherung des Rettungshubschraubers für die optimale Versorgung der Bevölkerung und hunderttausender Urlauber am See und auf dem See wichtig.

Seit das vom Innenministerium Baden-Württemberg beauftragte Gutachten „Umsetzung der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ veröffentlich wurde, bemüht sich das Klinikum Friedrichshafen mit Unterstützung der Stadt und des Gemeinderats Friedrichshafen sowie des Bodenseekreises und des Kreistages um einen Dialog mit dem Innenministerium. Denn, sollte das Gutachten umgesetzt werden, wären die Auswirkungen auf den Rettungshubschrauberstandort Friedrichshafen erheblich und vor allem negativ für die Bodenseeregion.

Im Dezember 2020 wurde deshalb ein mehrseitiges Positionspapier aus Friedrichshafen nach Stuttgart an den zuständigen Staatssekretär geschickt, in dem auf viele einzelne Punkte des Gutachtens eingegangen wurde. Annahmen aus dem Gutachten konnten widerlegt oder in Frage gestellt werden.

Die ernüchternde Antwort aus dem Innenministerium erreichte das Klinikum Anfang Februar: Die fachliche Empfehlung der Struktur- und Bedarfsanalyse solle „zügig und vollständig“ umgesetzt werden. Staatssekretär Wilfried Klenk teilt unter anderem aber auch mit, dass inzwischen eine ergänzende Stellungnahme der Gutachter, die vom Ministerium eingeholt wurde, vorliege und die vom Klinikum Friedrichshafen vorgelegten Kritik „auf der Sachebene nicht verfängt“. Kurz: Es ist wohl egal, welche Argumente das Klinikum vorbringt, die Ergebnisse des Gutachtens sollen eins-zu-eins umgesetzt werden. Die ergänzende Stellungnahme des Gutachters kennt die Öffentlichkeit bis heute nicht. 

Da inzwischen die neue Landesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, hat das Klinikum den schriftlichen Dialog mit dem Innenministerium erneut aufgenommen und Ende Juni einen weiteren Brief nach Stuttgart geschickt: Denn von einer „Eins-zu-eins-Umsetzung“ des Gutachtens kann spätestens seit Bekanntwerden eines neuen Rettungshubschrauber-Standorts in Mengen nicht mehr die Rede sein: Mengen wird im ursprünglichen Gutachten gar nicht erwähnt.

Darüber hinaus wurde das Luftrettungsgutachten auch ohne Einbindung der Krankenkassen, Rettungsdienste oder anderer Krankenhäuser erstellt. Eine solche fachliche Einbindung und Anhörung sollte bei einer so wichtigen Änderung in der Gesundheitsversorgung, bei der ein breiter Konsens besonders wichtig ist, aber unverzichtbar sein. „Das ist weder demokratisch noch sachgerecht“, kritisiert das Klinikum im aktuellen Schreiben an das Innenministerium. Obwohl Friedrichshafen am Landesrand liegt, haben die erfahren Notfall-Spezialisten das Gutachten nicht nur mit Blick auf den Bodensee betrachtet und festgestellt, dass dieses neben der „eigenen“ so genannten Versorgungslücke im Landkreis Sigmaringen, auch solche im Odenwald oder der Orthenau sowie auf der Schwäbischen Alb aufzeigt.

„Aber all das dürfte jetzt eher eine untergeordnete Rolle spielen, da das Innenministerium plant, die Hilfsfrist für Notärzte abzuschaffen, was die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung weiter verschlechtert. Insofern entbehren die Bestrebungen, Rettungshubschrauber schneller an bestimmte Orte zu bringen, einer logischen Begründung“, so Prof. Wenzel.

(Pressemitteilung: MCB)