Bodenseekreis: Ab Montag (7. Juni) weitere Lockerungen mit „Öffnungsschritt 3“ plus Inzidenz-Status „unter 35“

Weitere Lockerungen für den Bodenseekreis
Weitere Lockerungen für den Bodenseekreis (Bild: David Balzer)

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Die neue Corona-Verordnung des Landes bringt ab Montag, 7. Juni 2021 zusätzlichen Schwung in die Öffnungen und Lockerungen für das öffentliche Leben im Bodenseekreis: Es gelten dann „Öffnungsschritt 3“ und darüber hinaus weitere Erleichterungen des Inzidenz-Status „unter 35“.

„Öffnungsschritt 3“ und dazu erweiternd der Inzidenz-Status „unter 35“ bringen gegenüber den bisherigen Vorgaben insbesondere erweiterte Öffnungszeiten für die Gastronomie sowie größere Personenzahl-Schlüssel ebenfalls für die Gastronomie, Lehrveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Sportveranstaltungen. Auch ist dann in der Außen- Gastronomie kein Test mehr nötig.

Unverändert bleiben allerdings die Kontaktbeschränkungen: Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit bis zu zehn Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen, damit beispielsweise Kindergeburtstage möglich sind.

Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen für „Öffnungsschritt 3“ sowie den Inzidenz-Status „unter 35“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landratsamt auch tagesaktuell den geltenden Öffnungs-Status sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Das Land hatte die Corona-Verordnung am Donnerstag (3. Juni 2021) erneut kurzfristig geändert. Diese wirkt ab Montag und im Bodenseekreis können die neuen Lockerungen auch sofort in vollem Umfang genutzt werden.

Mit einer 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen kann „Öffnungsschritt 3“ in Kraft treten. Weil die täglichen, durch das RKI für den Landkreis veröffentlichten Inzidenzwerte gleichzeitig sogar durchgängig unter 35 lagen, können darüber hinaus die erweiterten Regeln des Status „unter 35“ greifen.

Das Landratsamt hat die Erfüllung dieser Voraussetzungen am Sontag, 6. Juni 2021 festgestellt und auf seiner Internetseite formell bekanntgemacht. Die neuen Regelungen können somit am Folgetag in Kraft treten.

Landrat Lothar Wölfle wendet sich anlässlich des aktuellen Lockerungsschubs an die Bürgerinnen, Bürger und Gäste des Bodenseekreises:

„Die nochmals deutlich gesunkenen Infektionszahlen führen aktuell zu täglichen Inzidenz-Werten, der Mitte Mai noch unerreichbar schienen. Dass der Bodenseekreis nun zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Unterschreiten der neuen 35er-Marke bekannt geben kann, erleichtert und freut mich. Diese zusätzlichen Lockerungen bringen uns allen Stück für Stück mehr Normalität in den Alltag zurück. Klar ist aber auch, dass die Lockerungen teilweise wieder zurückgenommen werden müssen, wenn die Inzidenz bereits an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt. Die Eigenverantwortung jeder und jedes einzelnen bleibt also groß. Bitte achten Sie weiterhin auf die Alltagshygiene und lassen persönlich die nötige Vorsicht walten.“

(Pressemitteilung: Landratsamt Bodenseekreis)