BGN stellt Lüftungsrechner online

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er seine Räume lüften muss, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er seine Räume lüften muss, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind: (Bild: BGN)

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Mannheim (bgn) — Fenster auf und Stoßlüften – das ist der einfachste Weg, um den Vorgaben durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Belüftung von Arbeitsräumen zu entsprechen. Wie oft und wie lange hängt ab von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum, denn 1000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Die BGN hat einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er in Corona-Zeiten seine Räume lüften muss, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind:

https://www.bgn.de/lueftungsrechner/

Ansprechpartner für Fachfragen:
Dr. Peter Rietschel
[email protected]
Tel. 0621/4456/3450

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in knapp 400.000 Betrieben.