Ausparken mit 2 Promille gescheitert Betrunkene Autofahrerin prallt gegen Hauswand – weiterer Autofahrer flüchtet

Nach einem Unfall stellten Polizeibeamte bei der Autofahrerin durch eine Atemalkoholkonzentration über 2 Promille fest.
Nach einem Unfall stellten Polizeibeamte bei der Autofahrerin durch eine Atemalkoholkonzentration über 2 Promille fest. (Bild: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker | Heiko Becker)

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Baindt (ots) – Gegen die Hauswand eines Wohnhauses am Dorfplatz ist eine Autofahrerin am Donnerstag kurz vor 21 Uhr gefahren, die offenbar unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.

Zum Ausparken überredet

Die 32 Jahre alte Frau wurde an der Bushaltestelle vom Besitzer des Wagens angesprochen, der sich darüber ärgerte, dass sein Seat so zugeparkt wurde, dass es ihm aufgrund seiner Statur nicht mehr möglich war, die Fahrertür des Wagens zu öffnen und in den Pkw einzusteigen. Er forderte die Frau auf, in sein Auto zu steigen und dieses für ihn auszuparken. Die Frau gab ihm wohl zu verstehen, dass sie keinen Führerschein besitze und Angst vor Autos habe, ließ sich letztlich aber doch zum Fahren überreden, während der 59-jährige Besitzer des Seats ihr Anweisungen gab.

Vom Pedal gerutscht

Beim Ausparken rutschte die 32-Jährige vom Brems- auf das Gaspedal und prallte gegen den neben dem Seat geparkten Peugeot. Im Anschluss fuhr sie rückwärts gegen die Hauswand des Wohnhauses, das sich einige Meter hinter dem Parkplatz befand. Der Schaden, den sie dabei an Hauswand und Peugeot verursachte, beläuft sich auf rund 5.000 Euro, während am Seat ein Schaden von rund 7.000 Euro entstand.

Über 2 Promille festgestellt

Nachdem die Frau, bei der die Polizei wenig später eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille feststellte, ausgeparkt hatte, fuhr der 59-Jährige mit seinem Seat davon. Er wurde im Nachgang von der Polizei ermittelt.

Mit Strafanzeigen zu rechnen

Auf ihn sowie die 32-Jährige kommen nun Strafanzeigen wegen der Unfallverursachung unter Alkoholeinflusses, Fahrens ohne Führerscheins, Zulassens zum Fahren ohne Führerschein und Unfallflucht zu.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Ravensburg)