Besuchsverbot im Klinikum Landkreis Tuttlingen

Besuchsverbot im Klinikum Landkreis Tuttlingen
Besuchsverbot gilt ab Donnerstag, 22. Oktober, für beide Standorte in Tuttlingen und Spaichingen. (Bild: Gerd Altmann)

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Tuttlingen – Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter erteilt das Klinikum Landkreis Tuttlingen erneut ein generelles Besuchsverbot. Dieses gilt ab Donnerstag, 22. Oktober, für beide Standorte in Tuttlingen und Spaichingen.

„Da die Fallzahlen im Landkreis dramatisch steigen und die Infektionsverbreitung sich auch in unserem Landkreis nicht mehr durchgehend eingrenzen lässt, müssen wir in der Verantwortung für unsere Patienten Besuche in unserem Haus untersagen. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis. In begründeten Ausnahmefällen werden wir weiterhin Besuche ermöglichen“, erklärt der Geschäftsführer des Klinikums, Dr. Sebastian Freytag.

Ausnahmen sind nach vorheriger telefonischer Absprache über die Telefonnummer 07461/97-0 in besonderen Situationen (schwere Erkrankung, Sterbephase) möglich. Werdende Väter dürfen bei der Geburt dabei sein und mit auf Station bleiben, sofern sie das Klinikum nicht zwischendurch verlassen.

Die Sprechstunden in den Gesundheitszentren sowie in den Arztpraxen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind für Patienten weiterhin wie gewohnt verfügbar. Es wird darum gebeten, diese ohne Begleitperson aufzusuchen. Ausnahmen sind für hilfsbedürftige Personen möglich.