Besuchsmöglichkeiten bei der Verwaltung geändert

Die Verwaltung bittet, alle Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlich
Die Verwaltung bittet, alle Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlich vorzubringen. (Bild: Stadtverwaltung Ochsenhausen)

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Ochsenhausen (Me) – Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sind Besuche bei der Stadtverwaltung und den Ortsverwaltungen Mittelbuch und Reinstetten nur eingeschränkt möglich.

An Heiligabend (24.12.), Silvester (31.12.), Heilige Drei Könige (06.01.) sowie am Freitag, 7. Januar 2022 bleiben die Dienststellen komplett geschlossen. An den übrigen Tagen gilt laut der Corona-Verordnung die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Besucher einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen, negativen, Testnachweis vorlegen müssen.

Außerdem müssen Besucher eine medizinische Maske tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Wer typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust) aufweist, darf die Dienststellen nicht betreten. Die Verwaltung bittet deshalb darum, alle Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlich vorzubringen. In dringenden Fällen kann auch ein Termin mit den Sachbearbeitern vereinbart werden.

Die Terminvereinbarung ist unter folgenden Nummern möglich:

  • 07352 9220-0 (Zentrale)

  • 07352 9220-24 (Standesamt)

  • 07352 9220-25 (Bürgerbüro)

  • 07352 9220-61 (Stadtbauamt)

Gerne können Anliegen auch per E-Mail ([email protected]) oder über den Postweg übermittelt werden.

(Pressemitteilung: Stadt Ochsenhausen)