Beratungsstelle des Kreissozialamtes nimmt ihren Dienst auf

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle (v. l.) Hannah Jauch, Miriam Kirchner und Stefanie Hofbaur-Schmid unterstützen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle (v. l.) Hannah Jauch, Miriam Kirchner und Stefanie Hofbaur-Schmid unterstützen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien. (Bild: Landratsamt)

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Biberach – Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe neu geregelt. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Das Landratsamt Biberach – Kreissozialamt hat im Zuge dessen das Angebot zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien nochmals deutlich erweitert und eine Beratungsstelle mit drei Mitarbeiterinnen eingerichtet.

Die Beratung zielt darauf ab, ausgehend von der persönlichen Situation, Wege aufzuzeigen, wie eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gelingen kann. Hierzu wird gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten aus einer Vielzahl an Angeboten die individuell passende Hilfe ausgewählt. Es kann auf ein großes Netzwerk verfügbarer Hilfs- und Beratungsangebote zurückgegriffen werden. Sobald es coronabedingt wieder möglich ist, kann die Beratung persönlich im Landratsamt oder auch bei den Klientinnen und Klienten zu Hause stattfinden. Bis dahin werden Telefonkonferenzen sowie Videokonferenzen zum Einsatz kommen. Großen Wert wird daraufgelegt, dass die Beratung in einer wahrnehmbaren Form stattfindet (z. B. in leichter oder altersgerechter Sprache).

Neben der Beratung wird ein weiterer Schwerpunkt auf die Unterstützung bei der Antragstellung gelegt. Die Kundinnen und Kunden sollen nicht nur informiert werden, sondern auch zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen erhalten.

Die Ansprechpartnerinnen sind Hannah Jauch und Miriam Kirchner unter der Telefonnummer 07351 52-7024 und der E-Mail-Adresse [email protected].

Beratung von dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen

Ein weiteres Standbein ist die Beratung von dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sowie von Altersrentnerinnen und Altersrentnern, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung benötigen. Hier informiert die Beratungsstelle über die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung und unterstützt bei der Antragstellung mit dem neuen Online-Sozialhilfeantrag des Landkreises. Der Antrag ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreissozialamt.html verlinkt.

Weitere Informationen hierzu erteilt Stefanie Hofbaur-Schmid unter der Telefonnummer 07351 52-7590 oder unter der E-Mail-Adresse [email protected].

Die Beratungsstelle befindet sich im 3. Obergeschoss des Gebäudes Rollinstraße 18 in Biberach. Sie kann barrierefrei erreicht werden. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine werden derzeit nach vorheriger Vereinbarung vergeben.

(Information des Kreissozialamt Biberach)