Beim Autokauf im Internet lauern Fallen

Beim Autokauf im Internet lauern Fallen
Hier ist Vorsicht geboten: Es ist verlockend, ein Auto vom Sofa aus zu kaufen. Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kann daher auch mündlich, per E-Mail oder sogar per WhatsApp geschlossen werden. (Bild: Canva)

Die Zeiten, in denen Autos vorwiegend klassisch im Autohaus gekauft wurden, sind vorbei. Ein Mausklick ist einfach getan und ein problemloses Geschäft winkt. Was viele jedoch nicht bedenken ist, dass auch Betrüger am Start sind und ihre Fallen bereits ausgelegt haben. Schon beim Austausch von E-Mails ist Vorsicht geboten. Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ von ADAC, Polizei, AutoScout24 und mobile.de zeigt, auf was geachtet werden soll.

Schützen Sie sich vor Phishing Mails

Sogenannte „Phishing-Mails“ sind Nachrichten, die von einem vermeintlich seriösen Unternehmen versendet werden und die Empfänger dazu auffordern, private und vertrauliche Daten, wie zum Beispiel Passwörter und PINs, freizugeben. Die E-Mail enthält meist einen Link, der den Nutzer auf eine neue Website leitet. Diese sieht der echten Seite meist täuschend ähnlich, ist jedoch gefälscht. Wer dort seine persönlichen Daten oder Kennwörter eingibt, ermöglicht Kriminellen ein leichtes Spiel.

Auch Online-Fahrzeugbörsen werden für solche Angriffe genutzt

Um sich vor Phishing-Mails zu schützen, sollte man auf bestimmte Merkmale wie zum Beispiel eine möglicherweise gefälschte Absender-Adresse, fehlerhafte Rechtschreibung oder die Aufforderung zur Eingabe von persönlichen Daten achten.

Auf Passwortsicherheit achten

Nicht nur das Erkennen und Umgehen von „Phishing“, sondern auch starke Passwörter tragen zu mehr Sicherheit bei der Internetnutzung, zum Beispiel im Login-Bereich von Autoverkaufsplattformen, bei. Ein „starkes“ Passwort sollte aus mindestens zwölf Zeichen, aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie einem oder mehreren Sonderzeichen bestehen. Um sich optimal abzusichern, können Passwortmanager genutzt werden, die bei der Generierung von sicheren Passwörtern unterstützen und teilweise sogar auf Datenlecks hinweisen.

Vorsicht bei einer „losen“ Zusage

Sind sich Käufer und Verkäufer einig, folgt der Vertragsschluss. Doch auch hier lauert eine Falle, die vielen Menschen nicht bewusst ist. So besteht ein „klassischer“ Kaufvertrag aus Angebot und Annahme zwischen Käufer und Verkäufer. Viele Käufer glauben, dass ein Kaufvertrag erst bei einem persönlichen Treffen und durch eine Unterschrift rechtswirksam vereinbart wird. Es gibt jedoch keine Formvorschriften für Kaufverträge (außer bei Immobilien). Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kann daher auch mündlich, per E-Mail oder sogar per WhatsApp geschlossen werden. Seien Sie daher vorsichtig mit einer „losen“ Zusage.

Keine Vorauszahlungen leisten

Ganz besonders bei der Bezahlung des neuen Pkw ist Vorsicht geboten. Online-Plattformen wie AutoScout24 und mobile.de dienen lediglich der Kontaktvermittlung, weswegen es in den meisten Fällen keine Absicherung hinsichtlich der Identität der Anbieter, deren Seriosität oder der eingestellten Inserate gibt. Aus diesem Grund sollte man Vorsicht walten lassen und als Käufer auf keinen Fall Vorauszahlungen tätigen. Am besten wechselt das Geld immer im persönlichen Kontakt und nur gegen das Fahrzeug (sowie die dazugehörigen Papiere) den Besitzer.

Dokumente sorgfältig prüfen

Eine weitere gängige Betrugsmethode sind gefälschte Dokumente und Unterlagen. Sie sind meist kaum von den Originalen zu unterscheiden. Daher ist es als Käufer besonders wichtig, Dokumente vor dem Kaufabschluss ausreichend zu prüfen, sich die Originaldokumente vom Verkäufer vorlegen zu lassen und die dort enthaltenden Informationen mit dem besichtigten Auto (z.B. der Fahrzeugidentifikationsnummer) abzugleichen.

Fahrzeug- oder Ausweispapiere nicht per E-Mail verschicken

Aber auch als Verkäufer sollte man ein paar Hinweise beachten: So sollten Dokumente wie Fahrzeug- oder Ausweispapiere nicht gescannt, kopiert oder per E-Mail an Kaufinteressenten verschickt werden. Dies erhöht das Risiko eines Identitätsdiebstahls.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)