Bei Gefängnis-Fluchtversuch verletzt: Keine Anklage möglich

Stacheldrahtzaun hängt an einer Mauer in einer Justizvollzugsanstalt.
Stacheldrahtzaun hängt an einer Mauer in einer Justizvollzugsanstalt. (Bild: Silas Stein/dpa/Symbolbild)

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Ulm (dpa) – Ein wegen eines Messerangriffs beschuldigter Teenager ist nach einem missglückten Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis nicht mehr verhandlungsfähig. Er habe sich bei einem Sturz aus 15 Meter Höhe vom Gefängnisdach auf ein Auto schwer verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft Ulm (Baden-Württemberg) am Montag mit.

Deshalb werde das Verfahren wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen ihn vorläufig eingestellt. Eine Anklage könnte nicht erhoben werden.

Der zum Tatzeitpunkt im Juli dieses Jahres 15-jährige soll in Erbach (Alb-Donau-Kreis) einen ein Jahr älteren Jugendlichen mit mehreren Messerstichen aus nicht bekannten Motiven lebensbedrohlich verletzt haben. Der mutmaßliche Täter war ein Bekannter des Opfers. Der Verletzte konnte später wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Der kurz nach der Tat festgenommene Jugendliche befindet sich nach dem Sturz mit erheblichen Kopfverletzungen in einer Langzeitreha-Einrichtung. Ob die Verhandlungsfähigkeit wiederhergestellt werden wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft unklar und wird in regelmäßigen Abständen gutachterlich überprüft. Die Verhandlungsfähigkeit eines Beschuldigten ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Hauptverhandlung.