Befragungen für den Zensus 2022 starten am 16. Mai

In wenigen Wochen beginnen die Befragungen für den Zensus 2022.
In wenigen Wochen beginnen die Befragungen für den Zensus 2022. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

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Friedrichshafen – In rund zwei Wochen beginnen die Befragungen für den Zensus 2022, der alle zehn Jahre wiederholt wird. In den kommenden Wochen verteilen die Erhebungsbeauftragten der Stadt Friedrichshafen die Terminankündigungsschreiben an die ausgewählten Haushalte. Stichtag für die Erhebung ist der 15. Mai, ab Montag, 16. Mai werden dann im Stadtgebiet rund zehn Prozent der Bevölkerung befragt, die durch eine Zufallsstichprobe ausgewählt wurden.

Der Zensus 2022 umfasst eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Etwa zehn Tage vor Beginn der Befragung führen die Erhebungsbeauftragten eine Begehung der ihnen zugewiesenen Anschriften durch. Vor Ort wird überprüft, ob die Art der Anschrift mit den Informationen auf den Erhebungsunterlagen übereinstimmen. So soll sichergestellt werden, dass keine Hinterhäuser, Seiteneingänge oder ähnliches übersehen werden. Außerdem wird von den Erhebungsbeauftragten die Anzahl der Haushalte an der Anschrift anhand der Klingelschilder oder Briefkästen ermittelt, die sie von außen einsehen.

Persönliche Befragung dauert etwa fünf Minuten

Bei der Zensusbefragung werden unter anderem Name, Geburtstag, Geschlecht, Nationalität und Wohnsituation aller im Haushalt lebenden Menschen von den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten aufgenommen. Dauer der Befragung: etwa fünf Minuten.

Darüber hinaus werden bei der Befragung Zugangsdaten für eine weitergehende, ebenfalls verpflichtende Hauptbefragung übergeben. Online müssen dann persönliche Angaben zu Bildung, Beruf und Einkommen eingetragen werden. Der Online-Fragebogen ist in verschiedenen Sprachen vorhanden, einfach zu bedienen und spart zudem Ressourcen. Für Personen ohne Internetzugang stehen nach wie vor Papierfragebögen zur Verfügung. Die Befragungsergebnisse werden anschließend anonym ausgewertet.

Genauer Einwohnerzahl als Grundlage für wichtige Entscheidungen

Zweck der Volkszählung ist die möglichst genaue Erfassung der amtlichen Einwohnerzahl, die als Bemessungsgrundlage für Entscheidungen und Planungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von großer Bedeutung ist. An ihr richtet sich unter anderem die Höhe der EU-Fördergelder und des Länderfinanzausgleichs aus. Außerdem ist sie wichtig für die kommunale Planung, der Einteilung von Wahlkreisen und die Sitzverteilung im Bundesrat.

Gesetzlich ist eine Auskunftspflicht festgelegt. Alle im ausgewählten Haushalt lebenden Personen müssen an der Befragung teilnehmen. Minderjährige werden nicht persönlich befragt, für sie ist ein gesetzlicher Vertreter oder eine volljährige Haushaltsangehörige auskunftspflichtig.

Bankdaten, Handynummern und E-Mail-Adressen werden nicht abgefragt

Um Missbrauch zu vermeiden, sollen die Erhebungsbeauftragten ihren beglaubigten Ausweis unaufgefordert vorzeigen. Es werden von den offiziellen Erhebungsbeauftragten keine Daten wie Handynummern, E-Mail-Adressen oder Bankverbindungen erfragt. Auch der Wohnraum muss für die Teilnahme an der Zensusbefragung nicht betreten werden.

Die Zensus-Erhebungsstelle Friedrichshafen ist für Rückfragen erreichbar: per E-Mail [email protected] oder unter der Telefonnummer 07541 203-1055 oder 07541 203-1056. Weitere Informationen gibt es auch online: www.friedrichshafen.de/zensus2022 und www.zensus2022.de.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)