Bayrische Regelung der Corona Tests betrachten die Lindauer Liberalen als illegal

Der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Lindau Manuel Grotz hat beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingelegt.
Der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Lindau Manuel Grotz hat beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingelegt. (Bild: Manuel Grotz / Freie Demokratische Partei)

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Lindau – (MG) Der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Lindau Manuel Grotz hat beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingelegt. Den Liberalen geht die Regelung der bayrischen Staatsregierung, dass Berufspendler aus dem benachbartem EU-Ausland, die zu ihrer Erwerbstätigkeit nach Bayern kommen, sich einem wöchentlichen Corona-Test unterziehen müssen, gegen den Strich. „Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass sich die EU-Institutionen mit dieser aus unserer Sicht illegalen Regelung auseinandersetzt.“, so Grotz.

„Diese Regelung entspricht nicht den EU- Regeln, es diskriminiert die Berufspendler aus dem EU- Ausland“, fügt er hinzu. Es sei richtig und wichtig in der Corona Pandemie Regelungen zu schaffen, welche den Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion biete. Dies müsse aber EU-weit passieren. Einheitliche Standards müssen hierbei geschaffen werden. Gerade der Landkreis Lindau, der eine Grenzregion ist und täglich Bürgerinnen und Bürger jenseits der Landesgrenze ihrer Arbeit nachgehen, für den ist diese bayrische Sonderregelung eine bizarre Diskriminierung. Im Vergleich dazu können deutsche Pendler unbehelligt in Vorarlberg ihrer Beschäftigung nachgehen und weiterhin ohne Test über die Grenzen fahren.

Die CSU und ihr Ministerpräsident Markus Söder haben aus dem Maut-Desaster anscheinend nichts gelernt. Der FDP-Kreisverband fordert nicht zuletzt deshalb die bayrische Staatsregierung und Ministerpräsident Söder auf, diese Regelung umgehend rückgängig zu machen. Bei einem positiven Testergebnis müsste die getestete Person sofort in Quarantäne. Das würde bedeuten, dass die österreichischen Landsleute nicht einmal mehr nach Hause fahren dürften und die nächsten 14 Tage in der Fremde verbringen müssten. Das käme dann am Ende der Freiheitsberaubung gleich.