Bayern haben das niedrigste Armutsrisiko

Bayern im Bundesländervergleich das niedrigste Armutsrisiko
Bayern im Bundesländervergleich das niedrigste Armutsrisiko (Bild: Nattanan Kanchanaprat)

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Erwerbslose, Alleinerziehende, junge Erwachsene sowie Personen ab 65 Jahren
überdurchschnittlich armutsgefährdet, letztere sogar über dem Bundesdurchschnitt

Im Jahr 2019 betrug nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik die Armutsgefährdungsquote im Freistaat 11,9 Prozent. Damit verzeichnete Bayern im Bundesländervergleich das niedrigste Armutsrisiko, gefolgt von Baden-Württemberg (12,3 Prozent). Ein erhöhter Anteil armutsgefährdeter Personen war in der Altersklasse der 18- bis unter 25-Jährigen (17,9 Prozent) sowie bei Personen ab 65 Jahren feststellbar (17,5 Prozent), bei diesen sogar über dem Bundesdurchschnitt (15,7 Prozent). Zudem wiesen vor allem Alleinerziehende und deren Kinder (36,1 Prozent) sowie Erwerbslose (44,9 Prozent) überdurchschnittliche Armutsgefährdungsquoten auf.

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus, einer jährlichen Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, lag im Jahr 2019 die Armutsgefährdungsquote in Bayern bei 11,9 Prozent. Im Vergleich aller Bundesländer verzeichnete der Freistaat damit nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik den niedrigsten Bevölkerungsanteil mit Armutsgefährdung. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein folgten mit 12,3 bzw. 14,5 Prozent. Schlusslicht der deutschen Bundesländer war Bremen, wo fast jeder Vierte (24,9 Prozent) armutsgefährdet war. Bundesweit betrug die Quote 15,9 Prozent.

Differenziert nach Geschlecht waren von den Männern im Freistaat 10,9 Prozent und von den Frauen 13,0 Prozent von relativer Einkommensarmut betroffen. Eine erhöhte Armutsgefährdung wurde für junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren (17,9 Prozent) und für Personen ab 65 Jahren (17,5 Prozent) gemessen. So waren im Jahr 2019 in Bayern 20,0 Prozent der Frauen über 64 Jahre armutsgefährdet, währenddessen dies nur auf 14,4 Prozent der älteren Männer zutraf. Bei den jungen Erwachsenen war der geschlechtsspezifische Unterschied mit 18,3 Prozent bei den Frauen und 17,6 Prozent bei den Männern weniger stark ausgeprägt. Im Bundesdurchschnitt lag die Armutsgefährdungsquote der jungen Erwachsenen bei 25,8 Prozent deutlich über dem bayerischen Wert, wohingegen Personen ab 65 Jahren mit 15,7 Prozent weniger von Armut gefährdet waren als in Bayern (17,5 Prozent).

Eine besonders hohe Armutsgefährdung wiesen Alleinerziehende und deren Kinder auf, für die im Jahr 2019 eine entsprechende Quote von 36,1 Prozent errechnet wurde.
Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren waren aber nicht generell von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen. Familien mit zwei Erwachsenen und einem bzw. zwei Kindern waren im Jahr 2019 mit Quoten von 6,0 bzw. 6,8 Prozent unterdurchschnittlich
armutsgefährdet im Vergleich zu Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder (8,5 Prozent) oder zu Einpersonenhaushalten (22,2 Prozent). Bei Familien mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern konnte eine Armutsgefährdungsquote von 18,5 Prozent berechnet werden. Erwartungsgemäß zeigte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Erwerbsstatus und der Einkommenssituation der Privathaushalte. So waren von den bayerischen Erwerbstätigen 2019 insgesamt 5,5 Prozent von Armut bedroht, während die Quote bei den Erwerbslosen bei 44,9 Prozent lag. Personen ohne deutschen Pass waren im Jahr 2019 mit 24,2 Prozent wesentlich häufiger von Armut bedroht als deutsche Staatsbürger. Hier lag die Armutsgefährdungsquote bei lediglich 10,0 Prozent.

Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet gemäß EU-Definition den Anteil derjenigen Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der bundesweiten Bevölkerung auskommen müssen. Es wird dann auch von relativer Einkommensarmut gesprochen. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Betrachtung des Bundesmedians Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet werden.

Methodische Hinweise:
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der amtlichen Sozialberichterstattung auch Armutsgefährdungsquoten anhand des Landes- beziehungsweise regionalen Medians berechnet. Weitere Informationen und Ergebnisse sind im Internet abrufbar unter: www.amtliche-sozialberichterstattung.de