Baustopp „Haus am See“: Stadt legt Beschwerde ein

Baustopp „Haus am See“: Stadt legt Beschwerde ein
In seinem Beschluss kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu der Auffassung, dass die von der Stadt Friedrichshafen erteilte Baugenehmigung rechtswidrig sei (Bild: Pixabay)

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Friedrichshafen (wb) – Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 14. Juli 2021 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND gegen die Baugenehmigung für das Projekt „Haus am See“ in Fischbach angeordnet und damit einen Baustopp bewirkt. Die Stadt hat gegen den Beschluss nun laut Pressemitteilung Beschwerde eingelegt.

In seinem Beschluss kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu der Auffassung, dass die von der Stadt Friedrichshafen erteilte Baugenehmigung rechtswidrig sei und der BUND als Naturschutzverbund daher einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.

Die Stadt Friedrichshafen hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt, damit wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fortgesetzt. In der Begründung wird die Stadt laut Mitteilung ihre Rechtsposition nochmals deutlich machen und die Gründe für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung darlegen. Auch die Luftschiffbau Zeppelin GmbH, die als Bauherrin zum Verfahren beigeladen ist, legt Beschwerde ein.