Baumkommission unterwegs: Sechs Anträge waren eingegangen

Baumkommission unterwegs: Sechs Anträge waren eingegangen
Baumkommission (Bild: sv)

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Bad Waldsee – Sie sind im Sommer beliebte Schattenspender, bieten Wohnung für unzählige Tiere, versorgen Menschen mit frischem Obst und wandeln Kohlendioxid in Sauerstoff um: Die Bäume. Manche Bäume haben allerdings auch im wahrsten Sinne des Wortes ihre „Schattenseiten“, dann nämlich, wenn sie zu groß werden oder wenn sie eine Gefahr darstellen. Für Bäume, die auf städtischem Grund und Boden stehen, ist in Bad Waldsee die sogenannte Baumkommission zuständig. Einmal im Jahr, immer kurz bevor die Fällperiode beginnt, macht sich die Kommission auf den Weg und begutachtet Bäume, deren Fällung von Bürgern, aber auch von städtischen Bediensteten beantragt worden ist.

Bei herrlichem Herbstwetter machte sich das elfköpfige Team (zwei weitere Mitglieder waren entschuldigt), bestehend aus Gemeinderäten, städtischen Mitarbeitern, Vertretern von Umweltverbänden und Bürgermeister Matthias Henne im Oktober auf den Weg, um an sechs verschiedenen Orten über das weitere Vorgehen oder über die zur Entfernung beantragten Bäume zu entscheiden.

Erste Station war ein alter Birnbaum in Reute-Gaisbeuren. Hier wurde entschieden, dass dieser nochmals einen Rückschnitt erhält. Ein Rückschnitt soll den vor vier Jahren durch Rückschnitt entstandenen Kronenmantel in seiner Dimension wieder herstellen.

Weiter ging es in Reute-Gaisbeuren. Eine Ahorn-Halballee sollte gefällt werden und eine Nachpflanzung stattfinden, so der Antrag. Hierzu konnte die Kommission keine Entscheidung finden. Deshalb ging ein Auftrag an die Abteilung Grünflächen, eine Konzeption zu erarbeiten, die in zwei Jahren der Kommission erneut zum Beschluss vorgelegt werden soll. Bis dahin soll die jetzige Situation beibehalten werden.

Beim dritten Antrag ging es um einen Rückschnitt eines Ahornbaumes und zwei Hainbuchen wegen des Schattenwurfes. Dem Antrag wurde zum Teil entsprochen und dem Antragsteller wurde erlaubt, den Ahorn auf eigene Kosten um drei Meter einzukürzen sowie überhängende Äste zurückzuschneiden. Die mittlere Hainbuche soll unberührt bleiben. Die vordere Hainbuche darf entfernt werden, da so die dominante und ortsprägende Linde gefördert werde. Zusätzlich wird die Stadt diese Grünfläche mit Erweiterung der Blühstreifen und zwei weiteren Obstbäumen ökologisch aufwerten.

Der vierte Antrag bezog sich auf die Fällung oder den Rückschnitt einer Roteiche wegen Sichtbehinderung und Verschmutzung. Die Kommission hat mehrheitlich den Rückschnitt aller Hecken und Kronenabschnitte beschlossen, welche die Sicht beim Ein- beziehungsweise Ausfahren beeinträchtigen. Außerdem wurde eine Höhenbegrenzung nach dem Nachbarschaftsrecht von maximal drei Metern angeordnet.

Der fünfte Antrag war gerichtet auf die Fällung einer Linde, weil sie dem Antragsteller zufolge zu nah am Grundstück stehe und Verschmutzung verursache. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bäume korrekt verortet nach Bebauungsplan gepflanzt wurden.

Der sechste Antrag lautete „Rückschnitt eines Ahornbaumes aufgrund großer Laubmengen“. Auch diesem Antrag wird nicht entsprochen. Der Baum sei mit seinem ökologischen Nutzen als Straßengrün zumutbar. Ein Rückschnitt würde vermehrten Zuwachs und Folgemaßnahmen bedeuten.

Brigitte Göppel