Bad Waldsee soll Große Kreisstadt werden – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (Dritter von links) haben Bürgermeister Matthias Henne und die Erste Beigeordnete Monika Ludy (beide links) Gespräche mit Blick auf die angestrebte Ernennung Bad Waldsees zur Großen Kreisstadt geführt. Das Bild entstand im Ministerium in Stuttgart. Mit dabei waren auch der hiesige Landtagsabgeordnete Raimund Haser (Zweiter von rechts) und Gerd Armbruster (Innenministerium).
Mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (Dritter von links) haben Bürgermeister Matthias Henne und die Erste Beigeordnete Monika Ludy (beide links) Gespräche mit Blick auf die angestrebte Ernennung Bad Waldsees zur Großen Kreisstadt geführt. Das Bild entstand im Ministerium in Stuttgart. Mit dabei waren auch der hiesige Landtagsabgeordnete Raimund Haser (Zweiter von rechts) und Gerd Armbruster (Innenministerium). (Bild: sv)

WOCHENBLATT
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Bad Waldsee soll zum 1. Januar 2022 zur Großen Kreisstadt ernannt werden. Ein wichtiger Schritt dafür war am 23. November der Gemeinderatsbeschluss, den Antrag auf Ernennung bei der Landesregierung zu stellen (siehe dazu den Bericht aus dem Gemeinderat im Amtsblatt vom 26. November, Seite 3). „Mit diesem einstimmigen Votum des Gemeinderats hat dieser ein klares Signal gesendet und großen Weitblick bewiesen“, freut sich Bürgermeister Matthias Henne und spricht von einem „wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Stadt“. Im Jahr 1298 war den Waldseern das Stadtrecht verliehen worden. Dadurch konnte die Stadt mit ihren Bauern, Fischern, Leinwebern, Kornhändlern und weiteren Berufsständen kräftig wachsen. In den vielen Jahrhunderten hat sie sich kontinuierlich entwickelt und ist nun bestens vorbereitet und aufgestellt, zur Großen Kreisstadt ernannt zu werden. Bürgermeister Matthias Henne beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wann soll Bad Waldsee Große Kreisstadt werden?

Wir hoffen darauf, dass Bad Waldsee zum 1. Januar 2022 zur Großen Kreisstadt ernannt wird. Die Feier mit der Urkundenverleihung wollen wir, wenn möglich, am 2.2.2022 oder am 22.2.2022 veranstalten.

Warum ist die Ernennung zur Großen Kreisstadt wichtig?

Es ist nicht nur ein Titel, sondern auch ein Meilenstein in der Stadtgeschichte. Die Ernennung bietet der Stadt die Chancen auf größeren Einfluss und stärkeres politisches Gewicht, auf rechtlich und politisch größere Gestaltungsmöglichkeiten, sowie einen besseren Zugang zu Informationen und eine höhere Wahrnehmung der Stadt in der Region und im Land. Die Ernennung zur Großen Kreisstadt wird für Bad Waldsee ein erheblicher Imagegewinn sein, der den Standort für Wirtschaft und Wohnen noch interessanter macht. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Waldsee können zusätzliche Angebote, die bisher im Landratsamt erledigt werden mussten, nun direkt in Bad Waldsee erledigen. Gemeinderat Bernhard Schultes hat es in der Sitzung auf den Punkt gebracht: „Wir wollen das nicht für den Bürgermeister oder für uns Gemeinderäte, sondern für die Bevölkerung.“

Was ist überhaupt eine Große Kreisstadt?

Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht. Sie ist ein besonderer rechtlicher Status, die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat.

Welche zusätzlichen Aufgaben/Zuständigkeiten kommen mit der Ernennung auf Bad Waldsee zu?

Als Große Kreisstadt kommen natürlich auch neue Aufgaben auf die Stadt zu, wie die der Wohngeldstelle und der Ausländerbehörde. Diese würden die ersten Jahre nach der Erklärung zur Großen Kreisstadt mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung noch auf den Landkreis Ravensburg übertragen werden. Als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute nimmt die Stadt Bad Waldsee bereits seit vielen Jahren einige zusätzliche Aufgaben, die den unteren Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, für die Gemeinde Bergatreute wahr. Die Stadt Bad Waldsee erfüllt somit bereits heute für einen Einzugsbereich von über 23.250 Einwohnern zentralörtliche Funktionen im Verwaltungsbereich. Auch die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts kommt hinzu, diese Aufgabe würden wir sofort ab der Ernennung einrichten und erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen, um Große Kreisstadt zu werden?

Die Erklärung zur Großen Kreisstadt setzt eine Einwohnerzahl von mehr als 20.000 und einen Antrag der Gemeinde voraus (Stichtag). Die Entscheidung trifft die Landesregierung. Berücksichtigt werden die Infrastruktur und ob die Stadt die Aufgaben einer Großen Kreisstadt wahrnehmen kann. Außerdem sollte der Hauptort ein gewisses städtisches Gepräge aufweisen. Bad Waldsee und die Ortschaften zeigen über einen langen Zeitraum hinweg eine stabile und stets konstante Entwicklung, ja, man kann schon sagen über Jahrhunderte hinweg.

Wer oder was trägt dazu bei, dass Bad Waldsee Große Kreisstadt wird?

Dazu tragen alle Einwohnerinnen und Einwohner, in der Stadt aber auch in den Ortschaften, bei. Überall wurde auch in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet, damit man gerne in Bad Waldsee und in den Ortschaften lebt. Dazu trägt der Ausbau der Infrastruktur ebenso bei wie unsere Gemeinde- und Ortschaftsräte, unsere Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und, wie gesagt, alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie nicht zuletzt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und der städtischen Betriebe sowie aller Unternehmer in der Stadt und den Ortschaften.

Ist Bad Waldsee für diese Aufgaben gut aufgestellt?

Ja, ich sehe uns infrastrukturell und personell sehr gut aufgestellt, um den Aufgaben einer Großen Kreisstadt gerecht zu werden. Für die Stadt arbeiten über 950 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch finanziell steht die Stadt auf einem soliden Fundament. Wir haben uns im Vorfeld intern, aber auch gemeinsam mit dem Gemeinderat intensiv mit allen Anforderungen und Aufgaben auseinandergesetzt und diese aufgearbeitet. Hier haben Frau Ludy und ihr Team hervorragende Arbeit geleistet, wofür ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Mit unserer Ersten Beigeordneten arbeite ich sehr eng zusammen und wir bilden ein abgestimmtes Führungs-Duo. Außerdem haben wir durch die Unterstützung des Landtagsabgeordneten Raimund Haser bereits ein Gespräch beim Innenministerium mit Herrn Strobl geführt und ihm unsere Präsentationsmappe vorgestellt sowie ihn und seine Fachabteilung nach deren Einschätzung gefragt. Auch wollten wir wissen, ob wir noch weitere Hausaufgaben machen müssen. Herr Strobl und seine Fachabteilung haben uns signalisiert, dass uns die Aufgaben einer Großen Kreisstadt sehr wohl zugetraut werden und wir ihrer Meinung nach alle Vorgaben erfüllen können, das hat uns natürlich sehr gefreut und uns in unserer Arbeit bestärkt.

Welche Kosten entstehen für die Stadt und wie werden diese abgedeckt?

Für Bad Waldsee würde die Ernennung zur Großen Kreisstadt eine etwas größere Verwaltung bedeuten. Im Gegenzug dafür gäbe es mehr Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Für die drei neuen Aufgabenfelder werden Kosten (abzüglich Zuweisungen) in Höhe von circa 200.000 Euro gerechnet. Weitere Kosten in Höhe von rund 25.000 Euro werden einmalig durch den Austausch der rund 100 Ortsschilder entstehen.

Welche weiteren Schritte müssen nun gegangen werden? Wie ist das weitere Prozedere?

Der Antrag wird auf dem Dienstweg ans Ministerium geschickt. Dann muss dieser im Kabinett beraten werden und wir hoffen noch im Frühjahr 2021 auf einen Kabinettsbeschluss. Nach dem hoffentlich positiven Beschluss werden wir alle Maßnahmen treffen, um die neuen Aufgaben umzusetzen und natürlich die große Feier vorzubereiten – wir möchten mit allen Einwohnerinnen und Einwohnern gemeinsam dieses Ereignis feiern.

Was ändert sich für die Stadtverwaltung neben den zusätzlichen Aufgaben?

Die Rechtsaufsichtsbehörde für die Großen Kreisstädte ist das Regierungspräsidium Tübingen, nicht mehr das Landratsamt Ravensburg. Außerdem ändert sich die Amtsbezeichnung des Bürgermeisters in Oberbürgermeister sowie die Bezeichnung der Ersten Beigeordneten in Bürgermeisterin. Die Erklärung zur Großen Kreisstadt hat aber keine Änderung für die Besoldung.