Ausgangsbeschränkungen im Südwesten noch eine Ausnahme

Ausgangsbeschränkungen im Südwesten noch eine Ausnahme
(Symbolbild: pixabay)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Nachdem im Kreis Schwäbisch Hall bereits seit dem vergangenen Wochenende eine Ausgangsbeschränkung gilt, zieht mit Mannheim nun eine baden-württembergische Großstadt nach. Aufgrund der deutlich gestiegenen Corona-Zahlen gilt dort eine Ausgangssperre von Freitag an.

Anders als in Schwäbisch Hall, wo die Menschen auch tagsüber ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen, gilt das in Mannheim zunächst nur nachts zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens. Diese Beschränkung werden per Allgemeinverordnung erlassen.

Wie ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums am Mittwoch sagte, sind der Landkreis Schwäbisch Hall und die Stadt Mannheim aktuell die einzigen Kommunen im Südwesten, die mit Ausgangsbeschränkungen auf die steigenden Infektionszahlen reagieren.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten im Südwesten seit Mitte Februar nicht mehr landesweit, sondern nur noch, wenn Kommunen mit hohen Sieben-Tages-Inzidenzen dies verfügen. Das hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim festgelegt. Demnach sind Ausgangsbeschränkungen in Kommunen möglich, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche – an drei Tagen in Folge über 100 liegt.

Das ist in Mannheim seit mehr als zwei Wochen der Fall. Am Dienstag lag die Inzidenz dort bei 155,8. Die nächtliche Ausgangssperre ist bis einschließlich Sonntag, 11. April, befristet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde für Mittwochabend erwartet.

In Schwäbisch Hall ist die entsprechende Allgemeinverfügung zunächst befristet bis zum 29. März. Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert von 200 unterschreitet, soll sie aufgehoben werden. Dieser Wert lag am Dienstag bei 355,2.