Ausgangsbeschränkungen für Nicht-immunisierte treten ab Mittwoch außer Kraft

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach für nicht-immunisierte Personen treten ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, außer Kraft.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach für nicht-immunisierte Personen treten ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, außer Kraft. (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Landkreis Biberach (wb/dab) – Das Kreisgesundheitsamt hat am heutigen Dienstag, 14. Dezember festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Biberach am fünften Tag in Folge unter 500 liegt. Daher treten in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 15. Dezember, 0 Uhr, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen außer Kraft. Dies teilt das Landratsamt Biberach via Presseerklärung mit.

Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 4. Dezember 2021 geltenden Fassung genannten Einschränkungen der Alarmstufe II gelten für alle Bürgerinnen und Bürger fort. Ungeachtet der sinkenden Inzidenz, ist damit unter anderem nicht-immunisierten Personen weiterhin der Zutritt zu Geschäften untersagt, die nicht zum täglichen Bedarf bzw. der Grundversorgung zählen.

Die in der Alarmstufe II geltenden Regelungen gibt es hier zusammengefasst.