Aus Eifersucht rotgesehen: Mann muss ins Gefängnis

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Bild: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Beim Anblick seiner Kinder und seiner Noch-Ehefrau mit ihrem neuen Partner gehen einem Mann die Nerven durch. Doch beim Urteil bleibt das Gericht nun sogar unter der Forderung der Verteidigung – und spricht von einer gnadenlos dämlichen Tat.

Passau (dpa/lby) – Ein 44-jähriger Mann ist mit seinem Auto auf seine Ehefrau und den gemeinsamen vierjährigen Sohn zugefahren, hat die beiden verletzt – und dafür nun eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren bekommen. Das Landgericht Passau verurteilte ihn am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Außerdem ist seine Fahrerlaubnis für drei Jahre weg.

Der Mann hatte im September 2020 in Kirchham (Landkreis Passau) seine getrennt von ihm lebende 25 Jahre alte Ehefrau mit ihrem neuen Partner und den beiden gemeinsamen Kindern erblickt und die Nerven verloren. Nach einem Streitgespräch fuhr er mit etwa 28 Stundenkilometern auf Sohn und Frau zu. Dabei traf er zunächst ein geparktes Auto neben den beiden. Frau und Sohn wurden verletzt. Bei der Tat hatte der Mann zudem die einjährige Tochter mit im Auto.

Mit der Strafe blieb das Gericht sogar noch unter der Forderung der Verteidigung. Die hatte für drei Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert, unter anderem wegen versuchten Totschlags. «Jeder, der weiß, wie ein Fahrzeug reagiert, weiß, dass das tödlich enden kann», sagte der Staatsanwalt am Mittwoch. «Er sah den Freund, sah seine Kinder und merkte: Dieses von ihm aufgebaute Leben geht zu Ende. Ein anderer setzt sich in das Nest, das er geschaffen hat. Das ist ein Gesichtsverlust: Er verliert Macht und Einfluss.»

Das Gericht sah einen Tötungsvorsatz gegen die Frau aber nicht als erwiesen. «Möglich, dass er sie töten wollte, es ihm auch bewusst war, dass sie sterben kann.» Mit der Sicherheit, die es für eine Verurteilung brauche, reiche das aber nicht aus. Am helllichten Tag, vor Zeugen, ohne Eigensicherung – es sei aus Tätersicht eine «gnadenlos dämliche Tat» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. «Schon deshalb gehen wir von einer Spontantat aus.»

Bei der Verhandlung am Mittwoch entschuldigte sich der 44-Jährige, der seit zehn Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bei Ehefrau und Kindern: «Es gab in den zehn Monaten keinen Tag, an dem ich nicht bereute und weinte. Ich bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist», sagte er. Die Frau hat für beide Kinder das vollständige Sorgerecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.