Aufstieg B 30 – Baugrunderkundungen für die Tunnelplanung

Von den Erkundungen sind Grundstücke zwischen der L 267 und der B 30 im Bereich der Gemarkungen Biberach, Mettenberg und Warthausen betroffen//Symbolbild.
Von den Erkundungen sind Grundstücke zwischen der L 267 und der B 30 im Bereich der Gemarkungen Biberach, Mettenberg und Warthausen betroffen//Symbolbild. (Bild: p​i​c​t​u​r​e​ ​a​l​l​i​a​n​c​e​/I​m​a​g​e​b​r​o​k​e​r​/P​i​u​s​ Ko​l​l​e​r​)

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Der Landkreis Biberach plant den Bau einer neuen Verbindung von der L 267 (Ulmer Straße) im Bereich des Gewerbegebiets Aspach (Stadt Biberach) zur B 30 zwischen den bestehenden Anschlussstellen Jordanbad und Barabein als „Aufstieg B 30“.

Der „Aufstieg B 30“ stellt die Verlängerung der 2013 fertiggestellten Nordwestumfahrung Biberach im Zuge der K 7532 dar und enthält im Bereich der Rißhänge einen 900 Meter langen Tunnel. Um für den Tunnelabschnitt ordnungsgemäß weiterplanen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken voraussichtlich ab der Woche vom 27. Februar bis zum 3. März Baugrunderkundungen durchgeführt werden.

Dazu beauftragte das Straßenamt ein Ingenieurbüro. Von den Erkundungen sind Grundstücke zwischen der L 267 und der B 30 im Bereich der Gemarkungen Biberach, Mettenberg und Warthausen betroffen. Die Erkundungen finden nur außerhalb der bebauten Gebiete statt.

Das Straßenamt ist bemüht, die Schäden auf den Grundstücken so gering wie möglich zu halten. Sollten doch Schäden entstehen, werden Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer gebeten, diese innerhalb von zwei Wochen dem Straßenamt, Andreas Walter, Telefon 07351 52-6831, E-Mail: [email protected], mitzuteilen.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)