Auf die Bretter, fertig, los! Skifahren wird zum Balanceakt

Verschneite Gipfel und Sonne satt: In den Alpenländern gelten verschiedene Regeln.
Verschneite Gipfel und Sonne satt: In den Alpenländern gelten verschiedene Regeln. (Bild: Pixabay)

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(ADAC/le) – Die Skisaison steht vor der Tür und viele Skifahrer haben eine lange Durststrecke hinter sich. Wegen der Corona-Pandemie war im vergangenen Jahr Skifahren vielerorts nicht möglich. Die Bretter sind gewachst, aber wo und unter welchen Voraussetzungen darf man fahren?

Österreich wurde gerade als Hochrisiko-Gebiet eingestuft. Für den Skitourismus könnte das heißen, dass viele Gäste ihren Weihnachtsurlaub wegen der unsicheren Lage stornieren. Wir Deutschen sind mit einem Anteil von ca. 37 Prozent bei den Übernachtungen die wichtigste Urlaubergruppe in unserem Nachbarland. Geimpfte und Genesene hätten zwar keine Einschränkungen zu befürchten, was ist aber mit den Familienreisen? Kinder unter zwölf Jahren werden derzeit bei uns nicht geimpft und müssten nach der Rückkehr im Heimatland in Quarantäne.

Abstandsgebot in allen Liften

Der ADAC schreibt in einer Mitteilung vom 12. November: Deutschland wird mit der 3G-Regel in die kommende Skisaison starten. Das bedeutet, dass Seilbahnbetreibende nur gegen Covid-19 Geimpfte, auf das Virus Getestete oder davon Genesene befördern dürfen. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler sind davon ausgenommen. In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Wie das Einhalten der 3G-Regelkontrolliert wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

Skifahren in Österreich: 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht

Das Bundesland Bayern hat bereits jetzt seine Corona-Maßnahmen wegen steigender Infektionszahlen verschärft: Wenn am 19. November als erstes Skigebiet die Zugspitze in den Wintersportbetrieb startet, gilt in den Bergbahnen die 2G-Regel (geimpft oder genesen) und FFP2-Maskenpflicht.

Seit dem 14. November gilt Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) als Hochrisiko-Gebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland bedeutet dies: eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend. Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantäne-Pflicht befreit.

Wie an den Seilbahnen die 2G-Regel kontrolliert werden soll, ohne dass es zu größeren Verzögerungen im Ablauf kommt, ist bisher noch nicht bekannt. Eine Après-Ski soll in der kommenden Wintersaison unter Einhaltung der 2G-Regel möglich sein. Bei entsprechend hoher Auslastung der Intensivstationen in Österreich ist jedoch geplant, den Zutritt zu den entsprechenden Lokalen unter Umständen sogar nur noch Geimpften (1G-Regel) zu erlauben.

Viele Länder, viele Regeln

Auf dem Hintertuxer, dem Pitztaler und dem Kaunertaler sowie dem Gletscher in Sölden herrscht bereits Betrieb, bei einigen weiteren Gletschern soll die Skisaison bald losgehen. Hier gilt aktuell FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Ein 2G-Nachweis ist nötig. Auch der Wintersportort Ischgl will unter ähnlichen Bedingungen am 25. November in die diesjährige Wintersaison starten.

Italien/Südtirol: 3G-Regel, Masken- und Abstandspflicht

Schweiz: Maskenpflicht in Skiliften – ob eine 3G-Pflicht kommt, ist noch nicht sicher

Frankreich: Maskenpflicht, 3G nur bei hoher Inzidenz

(Quelle: ADAC)