Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit
Logo und Schriftzug der Agentur für Arbeit (Bild: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt)

WOCHENBLATT
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Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Ab dem 1. September 2021 ist die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Diese neue Regelung gilt verbindlich und bundesweit.

Geöffnet ist die Agentur für Arbeit Ulm mit den Dienststellen in Biberach und Ehingen dann montags bis freitags von 08:00 – 12:00 Uhr und donnerstagnachmittags von 13:00 – 18:00 Uhr. Über etwaige Änderungen der Öffnungsmodalitäten informiert die Agentur für Arbeit Ulm rechtzeitig.

Andere Anliegen können weiterhin telefonisch oder online geklärt werden. Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung ebenfalls möglich. Termine bei der Agentur für Arbeit in Ulm, Biberach und Ehingen können entweder online oder über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 sowie über die Service-Rufnummer 0731 160-900 vereinbart werden.

Für den Einlass in die Häuser der Agentur für Arbeit Ulm gelten in jedem Fall die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln sowie die aktuelle 3G-Regelung. Wenn kein gültiger Nachweis im Sinne dieser Regelung vorgelegt werden kann, dann wird vor Ort ein für den Einlass notwendiger Test angeboten.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.

Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich nach wie vor einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitsuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

(Pressemitteilung: Agentur für Arbeit Ulm)