Anwohnerparken in der Biberacher Innenstadt: Geltungsbereich bleibt ausgeweitet

Anwohnerparken in der Biberacher Innenstadt: Geltungsbereich bleibt ausgeweitet
(Symbolbild: pixabay)

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Biberach – Inhaber eines Innenstadtparkausweises dürfen ihr Fahrzeug aufgrund des verordneten Lockdowns ganztägig auf Bewohnerparkplätzen sowie an den Parkscheinautomaten parken ohne hierfür einen Parkschein ziehen zu müssen, so die Stadt Biberach in ihrer Mitteilung.

Denn die Biberacher Innenstadt ist, wie durch die Maßnahmen beabsichtigt, wenig frequentiert. Gleichzeitig arbeiten viele Menschen von zu Hause aus und benötigen daher für ihren Pkw einen Parkplatz. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung den Geltungsbereich von Innenstadtparkausweisen ausgeweitet. Ausgenommen hiervon sind die Parkflächen auf dem Marktplatz, auf dem Holzmarkt, am Sennhofplatz und auf dem Parkdeck Stadthalle. Diese Parkflächen dürfen wie gewohnt ab 16 Uhr mit dem Ausweis genutzt werden.

Die ausgeweitete Nutzungsmöglichkeit wurde zuletzt bis einschließlich 31. Januar verlängert. Da der Lockdown erneut verlängert wurde, wird die erweiterte Nutzungsmöglichkeit nun verlängert, solange der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel und anderen Angeboten von der Corona-Verordnung untersagt wird.