Anruf eines „Hauptmahngerichts Stuttgart“ auf Anrufbeantworter entpuppt sich als Betrugsversuch

Anruf eines „Hauptmahngerichts Stuttgart“ auf Anrufbeantworter entpuppt sich als Betrugsversuch
Betrugsversuch - Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Bild. Michael Schwarzenberger)

WOCHENBLATT
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Friedrichshafen-Ettenkirch (ots) – Den Anruf eines angeblichen „Hauptmahngerichts Stuttgart“ erhielt am Dienstag ein 69-jähriger Mann aus Ettenkirch auf seinen Anrufbeantworter.

Eine Computerstimme forderte ihn auf, eine noch offene Forderung zu begleichen und bot ihm zwei Alternativen dazu an, welche durch Drücken der 1 oder 2 am Telefon hätten ausgewählt werden können. Bereits Tage zuvor hatte der Mann einen ähnlichen Anruf erhalten, ebenfalls von einem angeblichen Gericht. Dieses Telefonat beendete der 69-Jährige seinerzeit sofort.

Als Absenderrufnummer wurde missbräuchlicherweise die tatsächlich existente Rufnummer des Hauptzollamts Stuttgart verwendet. Weitergehende Forderungen wurden im konkreten Fall nicht erfüllt, ein finanzieller Schaden entstand somit nicht.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass Behörden niemals telefonische Forderungen oder Fragen nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen stellen. Auch Absenderrufnummern können heutzutage beliebig gefälscht werden, sodass diese keinen verlässlichen Hinweis auf die tatsächliche Identität des Anrufers darstellen und man sich davon nicht täuschen lassen sollte.

Informationen zu den vielfältigen Betrugsmaschen des Telefonbetrugs und Tipps, wie man sich vor finanziellem Schaden schützen kann, finden sich im Internet auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de.