Angeklagt wegen 120 Sexualstraftaten: Hort-Betreuer soll über Jahre Kinder missbraucht haben

Ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter ehemaliger Hort-Betreuer (l) mit seinem Verteidiger in Hannover.
Ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter ehemaliger Hort-Betreuer (l) mit seinem Verteidiger in Hannover. (Bild: Christina Sticht/dpa)

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Die Taten erstrecken sich über viele Jahre: Ein Hort-Betreuer soll immer wieder sexuelle Handlungen an Mädchen verübt haben. Jetzt läuft der Prozess in Hannover.

Hannover (dpa) – Wegen 120 Sexualstraftaten muss sich ein früherer Hort-Betreuer seit Mittwoch vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der 41-Jährige soll von Anfang 2004 bis Ende 2020 immer wieder sexuelle Handlungen an Mädchen verübt haben, die ihm anvertraut waren.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie von Kindern. Der schmächtige, jugendlich wirkende Mann wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt seit Anfang Mai in Untersuchungshaft.

Ein Mädchen soll zwischen 2004 und 2008 mindestens zwei Mal Übergriffe erlitten haben. Die Grundschülerin hatte Mathe-Nachhilfestunden in der Wohnung des Mannes in Hannover. Auch eine andere junge Besucherin soll er dort missbraucht haben.

Der häufigste Tatort war der Anklage zufolge der Hort in Hannover, in dem der Deutsche viele Jahre arbeitete. In der Anklage genannt werden fünf weitere geschädigte Mädchen, von denen einige über Jahre hinweg in der Betreuungseinrichtung für Grundschüler sexuelle Gewalt erlitten haben sollen – etwa beim regelmäßigen Vorlesen im Ruheraum.

Am ersten Prozesstag legte der Vorsitzende Richter, Stefan Lücke, dem Angeklagten nahe, ein Geständnis abzulegen, das sich strafmildernd auswirken werde. Einige der Nebenklägerinnen hätten Angst, vor Gericht zu erscheinen, sagte er. «Es wird eine Einlassung meines Mandanten geben, um Zeuginnen die Aussage ersparen zu können», sagte der Rechtsanwalt des 41-Jährigen, Michael Tusch. Der Angeklagte will sich am nächsten Verhandlungstag (10. November) äußern.