Andere beim Finanzamt anschwärzen? Baden-Württemberg führt Hinweisportal ein

Das Land Baden-Württemberg hat nun ein anonymes Hinweisgeberportal veröffentlicht.
Das Land Baden-Württemberg hat nun ein anonymes Hinweisgeberportal veröffentlicht. (Bild: picture alliance / Zoonar | Elmar Gubisch)

Baden-Württemberg hat im August als erstes Bundesland ein anonymes Hinweisgeberportal bei Finanzämtern freigeschaltet. Das erlaubt Bürgern nun, eigenständig mögliche Verstöße gegen Steuergesetze anzuzeigen, auch anonym.

Das anonyme Hinweisgeberportal ist seit dem 30.08.2021 freigeschaltet. „So können wir Steuerbetrug besser verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Außerdem treiben wir die Digitalisierung voran und ermöglichen eine einfache Kommunikation zwischen Steuerverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern“ so der baden-württembergische Finanzminister Dr. Danyal Bayaz (Grüne).

Die Steuerverwaltung nimmt über das Portal anonyme Anzeigen entgegen und kann so Personen und Unternehmen überprüfen, die von anderen Bürgern angezeigt wurden. Hinweisgeber können allerdings keine Informationen über die angezeigte Person einfordern. „Durch vorgegebene Pflichtfelder werden mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet“ heißt es in einer Ankündigung des Landes Baden-Württemberg.

Das anonyme Hinweisgeberportal wurde im Rahmen des Projekts „Finanzamt der Zukunft“ eingeführt.

Kritik kommt von Bundestagsabgeordneten Benjamin Strasser (FDP)

Auf Anfrage des WOCHENBLATT sagte er: „Mir ist schleierhaft, was der grüne Finanzminister damit erreichen will. Sein anonymes Hinweisportal öffnet Tür und Tor für potentielle Falschanschuldigungen und Denunziantentum.“

Schließlich sei die Anzeige möglicher Straftaten ohnehin bisher bei Polizei, Finanzämtern und Staatsanwaltschaft möglich. „Nur eben mit offenen Visier unter der eigenen Identität. Das sollte auch in Zukunft so bleiben.“ so Benjamin Strasser, Bundestagsabgeordneter der FDP für den Wahlkreis Ravensburg.