Steuerlast Ampel will höhere Freibeträge der Erbschaftsteuer

Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung. Die Ampel will die Freibeträge der Erbschaftsteuer erhöhen.
Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung. Die Ampel will die Freibeträge der Erbschaftsteuer erhöhen. (Bild: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa)

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Die Inflation macht vieles teurer. Auch das Erben wird kostspieliger. Nun wollen Politiker der Ampel-Regierung die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer anheben.

Berlin (dpa) – Ampel-Politiker wollen gemeinsam mit den Bundesländern den Weg für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer frei machen. Wenn eine Position über eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge im Bundesrat eine Mehrheit finde, werde gemeinsam mit den Ländern beraten und das Vorhaben dann im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt, hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin. Dazu gebe es nun eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP, nachdem bisherige Debatten unterschiedliche Auffassungen in der Ampel zur Anhebung der Freibeträge gezeigt hätten.

«Das ist eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland», sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner. Angesichts der Preissteigerungen seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness. Da es dort seit 2009 keine Veränderung gab, sei seiner Einschätzung nach eine Anhebung um rund 25 Prozent notwendig.

«Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftsteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern», sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur. Er erwarte jetzt, dass die Länder eine Initiative im Bundesrat starteten. Dürr: «Ich sehe hier insbesondere die Union in der Pflicht, schließlich hat Herr Söder bereits angekündigt, dass er eine Anpassung der Freibeträge unterstützen würde.»

Kein Inflationsausgleich auf Freibeträgen seit 2009

Zur Kenntnis genommen werde, dass «die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat», hieß es in einer gemeinsamen Positionierung der Fraktionsvorsitzenden. «Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu. Die Initiative für jetzige Anpassungen liegt bei den Bundesländern.»

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangte die FDP zuletzt eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25 Prozent. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen. Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.