AMD 2: Markterkundung soll Klarheit bringen

Der Riedlinger Bürgermeister will für Klarheit sorgen, wer den Bau und Betrieb des AMD 2 stemmt
Der Riedlinger Bürgermeister will für Klarheit sorgen, wer den Bau und Betrieb des AMD 2 stemmt (Bild: PR)

Am 11. April beschloss der der Riedlinger Gemeinderat mehrheitlich, eine Markterkundung für den Bau und Betrieb beim AMD 2 (Ambulant Medizinisches Dienstleistungszentrum, Bauabschnitt 2) durchzuführen.

Wir fragten bei Bürgermeister Marcus Schafft u. a. nach, was unter den Begriffen Markterkundung/Marktansprache zu verstehen ist, wer diese durchführt und mit welchem Zeithorizont dafür zu rechnen ist.

Herr Schafft, bei der letzten Gemeinderatssitzung zum Thema AMD 2 als Umsetzung eine „Marktansprache“ ins Spiel gebracht. Was ist darunter zu verstehen?

Beschlossen wurde eine Markterkundung. Die Markterkundung ist gesetzlich anerkannt, vergaberechtlich erlaubt und teilweise sogar erwünscht. Sie geht einem Vergabeverfahren voraus.

Wer macht diese und an wen richtet sich diese „Marktansprache“?

Die Markterkundung ist durch unsere Fachanwaltsbüros vorbereitet und begleitet. Sie richtet sich an interessierte Kreise, die ein AMD errichten und/oder betreiben wollen. Dies ist unabhängig, ob dies natürliche oder juristische Personen sind.

Wann erfolgt die „Marktansprache“?

Die Markterkundung wird noch diese Woche an das EU-Amtsblatt gehen.

Was erhoffen Sie sich davon?

Wir werden dadurch die Frage klären zu können, ob es für die Investition eines AMD in Riedlingen einen „Markt“ gibt oder nicht. Die bloße Behauptung eines Marktteilnehmers reicht da nicht aus. Hintergrund ist die Anforderung, dass eine Stadt im Bereich der Freiwilligkeitsleistung nicht ohne weiteres investiv tätig werden darf, wenn es einen Markt gibt. Ursprünglich wurde seitens der Stadt von einem Marktversagen ausgegangen. Zwischenzeitlich gab es aber ernstzunehmende Hinweise auf ein Interesse des Marktes.

Was wird unternommen, wenn die „Marktansprache“ erfolglos bleibt?

Dann ist klar, dass die Stadt vergaberechtlich zulässigerweise selbst investieren darf.

Die Zeit drängt, weil die OP-Möglichkeiten Ende 2024 entfallen wird. Wurde seit dem Beschluss im Juni 2021 Zeit verloren?

Aus meiner Sicht nicht. Wir haben eine genehmigte Bauvoranfrage. Und haben die Menge Vorfragen abgeklärt. – Und mal unter uns: eine Investition von um die 6 Millionen Euro wird ja nicht mal nebenbei veranlasst. Und dass dort Vergabe- und Beihilferecht nebst einer Vielzahl weiterer rechtlicher Vorgaben einzuhalten ist, kann sich glaube ich jeder denken.

Der Berichterstattung nach, geben Bad Saulgau und Pfullendorf in Sachen Gesundheitsversorgung Vollgas. Warum erscheint dies in Riedlingen nicht ebenso der Fall zu sein?

Auch in der letzten GR Sitzung ist von allen Fraktionen und auch seitens der Verwaltung inklusive Bürgermeister betont worden, dass wir für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Raumschaft am AMD festhalten wollen. Ich sehe keinen sachlichen Grund an diesem Willen bei Einzelnen oder im Kollektiv zu zweifeln.

Anmerkung der Redaktion: Nach uns vorliegenden Informationen soll nach Auswertung der Markterkundung, noch vor der Sommerpause die weitere Vorgehensweise beschlossen werden.