Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erlassen

Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erlassen
(Symbolbild: pixabay)

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Kreis Ravensburg – Unlängst sind in verschiedenen Kleinbeständen Nähe Isny – laut Mitteilung des Landratsamt Ravensburg – Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt worden. Nun ist die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts eingetroffen.

Deshalb habe der Landkreis Ravensburg – so die Stadt Isny – eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist seit 2. April gültig und bis zum 3. Mai befristet. Als Restriktionsgebiete wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet.

Außerdem ist Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb in Kraft getreten. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar sei.

Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind.

Außerdem werde darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de.

Weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes unter www.fli.de hinterlegt.