Allgemeinverfügung des Landratsamts Sigmaringen tritt wieder in Kraft

Die vom Landratsamt Sigmaringen erlassenen Regelungen der Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist in Kraft getreten / Symbolbild.
Die vom Landratsamt Sigmaringen erlassenen Regelungen der Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist in Kraft getreten / Symbolbild. (Bild: Isabella Mendes/Pexels)

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Kein Ausschank und Konsum von Alkohol sowie Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen

Mengen – Mit Datum vom 4. Dezember 2021 sind die neusten Änderungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft getreten.

Da der Landkreis Sigmaringen wegen anhaltend hoher Inzidenzen auch von weitergehenden Beschränkungen betroffen ist, treten die vom Landratsamt Sigmaringen erlassenen Regelungen der Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im öffentlichen Raum vom 8.2.2021 wieder in Kraft.

Danach ist der Ausschank und Konsum von Alkohol sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auf folgenden Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie sonstigen öffentlichen Orten im Stadtgebiet Mengen untersagt:

  • Innenstadt, Hauptstraße vom Gasthaus Lamm bis Kinocenter
  • Jugendhaus Mengen, Gelände Mühlgässle 3
  • Bahnhof und Bahnhofsgelände
  • Altstadt (innerhalb Stadtgraben)
  • Schillergarten
  • Missionsberg (inkl. Aussichtsturm & Hexenhäusle)
  • Vorplatz Hallenbad
  • Fallenstock Ennetacher Ablach
  • Supermarktparkplätze Reiser-Center (Rewe, Müller-Markt), Edeka, Lidl und Netto
  • Boulay-Platz
  • sämtliche Schulhöfe (Ablachschule, Gymnasium, Sonnenlugerschule, Realschule)

„Wir bitten um Beachtung der Allgemeinverfügung des Landkreises Sigmaringen. Bitte wirken Sie auch auf Ihre Kinder ein, dass die Regelungen eingehalten werden, vielen Dank!“, so die Stadt.

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Mengen)