Allgäuer Skilift: Erneute Absage für stundenweise Vermietung

Allgäuer Skilift: Erneute Absage für stundenweise Vermietung
Ein Skilift ist vor grauem Himmel zu sehen. (picture alliance / dpa/Symbolbild)

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Buchenberg (dpa) – Ein Skiliftbetreiber im bayerischen Allgäu darf seine Anlage vorerst weiterhin nicht stundenweise an Familien vermieten. Zu diesem Ergebnis sei das Landratsamt Oberallgäu nach der Prüfung eines Rechtsgutachtens gekommen, teilte die Regierung von Schwaben am Mittwoch mit. An dieser Einschätzung habe die Aufsichtsbehörde in Augsburg nichts zu beanstanden.

Der Betreiber des Schlepplifts im Kreuzthal nahe Buchenberg, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, hatte zuvor angekündigt, seine Anlage möglichst am Samstag eröffnen zu wollen. Doch im Gegensatz zum Nachbarbundesland erlaubt Bayern keine Öffnung von Skiliften zur stundenweisen Vermietung – auch wenn ein vom Betreiber in Auftrag gegebenes Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt.

Dass eine Eröffnung des Skilifts nicht so einfach möglich ist, erlebte der Betreiber schon am Dienstag. Nach seiner Ankündigung, die Anlage in den kommenden Tagen zu vermieten, bekam er Besuch von der Polizei. «Wir haben uns das Ganze angeschaut», sagte ein Sprecher am Mittwoch. «Der Skilift war aber geschlossen.»

Unterdessen verfolgt der Betreiber bereits an eine weitere Idee, um sein Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen: eine Öffnung des Lifts für dessen Miteigentümer. Schließlich dürfe man ja sein Eigentum auch im Lockdown weiter nutzen, argumentiert der Betreiber. Bis Mittwoch hätten sich dazu 70 mögliche «stille Gesellschafter» des Schlepplifts gemeldet.

Ein Sprecher der Regierung von Schwaben wollte zu diesem Vorhaben am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme abgeben.