Sportboote auf dem Bodensee Alkohol am Steuer auch als Bootsführer kein Kavaliersdelikt

Die Wasserschutzpolizei weist auf die Alkohol-Vorschriften bei Sportbooten hin.
Die Wasserschutzpolizei weist auf die Alkohol-Vorschriften bei Sportbooten hin. (Bild: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

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Appell zum Beginn der Sportbootsaison

Konstanz/Bodensee (ots) – Angesichts zweier aufgedeckter Alkoholfahrten im Bereich der Wasserschutzpolizei Konstanz in den letzten zehn Tagen ist es der Wasserschutzpolizei ein wichtiges Anliegen, auf die geltenden Promille-Vorschriften hinzuweisen.

Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges auf dem Bodensee verboten. Auch die Nutzung eines patentfreien Bootes oder Wasserfahrzeuges ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Von großer Bedeutung ist es aus Sicht der Wasserschutzpolizei zudem, für eine gute Seemannschaft zu werben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar und das Verhalten auf dem Wasser soll so sein, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Einsatz)