Achtung: Gefährlicher Tannenbaum!

Bild des Tages
Bild des Tages (Bild: le)

Nicht hinter jeder grünen Tanne hat sich der Nikolaus versteckt. Hier waren Beamte mit Ideenreichtum am Werk (gesichtet in Lindenberg). Schließlich soll das Geschwindigkeits-Messgerät ja gut getarnt sein. Erlaubt ist es auf alle Fälle.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Blitzer nicht getarnt aufgestellt werden dürfen. Allerdings kann sich ein „Blitzer-Einspruch“ lohnen. Häufig unterlaufen den Beamten Fehler beim Aufstellen, weil sie ihr Augenmerk zu sehr auf die Tarnung legen. Zweige können das Messergebnis beeinflussen.

Eine fehlerhafte Aufstellung rechtfertigt einen Einspruch. Besser ist jedoch, sich an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten – auch in der Vorweihnachtszeit.

(le)