Abkürzungs-Jungle zu Coronazeiten – wer kennt sich da noch aus?

Abkürzungs-Jungle zu Coronazeiten – wer kennt sich da noch aus?
Grübelnde Frau / Symbolbild (Bild: Pixabay)

Tagtäglich werden wir zu Coronazeiten mit Abkürzung verschiedenster Organisatoren überschüttet. Aber wer weiß schon, was sich jeweils dahinter verbirgt. Das Wochenblatt schafft Klarheit.

RKI, STIKO, EMA, MPK – davon hören und lesen wir täglich. Wir bringen Licht in den „Abkürzungswahn“:

RKI:

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. Zentrale Aufgabe des RKI ist die öffentliche Gesundheitspflege.

In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet. Der Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding.

Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt.

Ein eigenes Institut zur Erforschung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wurde in Preußen seit 1887 erwogen. Der X. Internationale Medizinische Kongress 1890 in Berlin gab schließlich den Ausschlag für die Gründung des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten am 1. Juli 1891, mit wissenschaftlich-experimentellen Abteilungen und einer klinischen Abteilung. Robert Koch leitete das Institut bis 1904.

Seine ersten Mitarbeiter Georg Gaffky und Friedrich Loeffler wurden seine späteren Nachfolger im Amt. 1897 erfolgte die Grundsteinlegung für den Neubau am Nordufer, der im Sommer 1900 bezogen werden konnte. Im selben Zeitraum entstand nicht weit entfernt das Rudolf-Virchow-Krankenhaus, das 1906 eröffnet wurde. Auf Anregung Robert Kochs wurde hier eine Infektionsabteilung eingerichtet, die von einem Arzt geleitet wurde, der gleichzeitig Mitarbeiter des Koch’schen Instituts war. So sollte der Grundsatz der Trennung zwischen „wissenschaftlichen“ und „Krankenabteilung“ erhalten bleiben. Weitere Kooperationen ergaben sich durch die „Wutschutz“ (Tollwut) – und andere neue Abteilungen.

1912, zum 30. Jahrestag der Entdeckung des Tuberkel-Bazillus, erhielt das Institut den Namenszusatz „Robert Koch“, nach dem Ersten Weltkrieg verschwand das „Königlich“ aus dem Namen und wurde in „Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch“ umbenannt. Der Bau ist bis heute der Hauptsitz des Robert Koch-Instituts.

Das Institut übernahm entsprechende Aufgaben für Städte und Reichsbehörden. Auch internationale Anfragen wurden beantwortet.

STIKO:

Die Ständige Impfkommission (abgekürzt STIKO, vollständige Bezeichnung: Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) ist eine ehrenamtliche, politisch und weltanschaulich unabhängige, derzeit 18-köpfige Expertengruppe in der Bundesrepublik Deutschland, welche beim Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt ist und sich in der Regel zweimal jährlich trifft, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Empfehlungen (darunter auch den jeweils gültigen Impfkalender) herauszugeben.

Die Empfehlungen der STIKO, die in der Regel jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht werden, dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen.

Aufgabe der Kommission ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage Empfehlungen für die notwendigen Schutzimpfungen in Deutschland vorzubereiten. 1972 veröffentlichte sie als erste Empfehlung die Einhaltung bestimmter Abstände zwischen verschiedenen Impfungen.

In den darauf folgenden Jahren gab die STIKO dann erste Impfempfehlungen für Masern (1974), Tollwut (1974) sowie Keuchhusten (1975) heraus, bis sie schließlich 1976 den ersten Impfkalender erstellte. Aufgrund der Bedeutung ihrer Impfempfehlungen wurde die STIKO mit dem Infektionsschutzgesetz ab dem Jahr 2001 gesetzlich verankert.

Entsprechend der Zielsetzung des Infektionsschutzgesetzes sind dabei insbesondere Schutzimpfungen mit Bedeutung für den öffentlichen Gesundheitsschutz relevant.

Hier findet man die Empfehlungen der STIKO zu Corona: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html

EMA:

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA, englisch European Medicines Agency) ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig ist. Ihre frühere Namensbezeichnung war Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA).

Seit März 2019 hat die EMA ihren Sitz in Amsterdam. Davor operierte sie mit Sitz in London. Bedingt durch den Brexit war jedoch eine Verlagerung des Sitzes der Agentur notwendig geworden. Im November 2017 wurde als neuer Standort Amsterdam beschlossen.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist zuständig für die Erhaltung und Förderung der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Union (EU). Sie koordiniert die Bewertung und Überwachung aller Human- und Tierarzneimittel und nutzt dazu die wissenschaftlichen Ressourcen aus den nationalen Arzneimittelbehörden (National Competent Authorities, NCA) der 30 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und EWR-Staaten.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur spielt eine zentrale Rolle in der Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und den EWR-Staaten. Auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf die von Arzneimittelherstellern im zentralisierten Verfahren gestellten Zulassungsanträge.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die fortlaufende Überwachung der Sicherheit von bereits in der EU zugelassenen Arzneimitteln (Pharmakovigilanz). Die Europäische Arzneimittel-Agentur definiert Sicherheitsstandards und koordiniert das Pharmakovigilanzsystem der Europäischen Union (EudraVigilance).

Die Europäische Arzneimittel-Agentur arbeitet eng mit internationalen Stellen zusammen, beispielsweise mit dem International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) sowie der International Cooperation on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Veterinary Medicinal Products (VICH) zur globalen Harmonisierung der Arzneimittelzulassungsbedingungen.

MPK:

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist ein inoffizielles Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Länder. In ihr werden länderspezifische Themen zwischen den Ministerpräsidenten beraten, gemeinsame Positionen der Länder untereinander abgestimmt und gegenüber der Bundesebene vertreten.

Zu den klassischen Aufgaben gehört die Verhandlung und der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund. Bekannte Beispiele sind der Länderfinanzausgleich oder die Rundfunkstaatsverträge. Da die MPK selbst jedoch kein offizielles Verfassungsorgan ist, sind ihre Sitzungen rein informeller, koordinativer Natur. Ähnliche Gremien gibt es auch auf Ebene der Fachminister (etwa die Kultusministerkonferenz).

Die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland werden von der Bund-Länder-Konferenz koordiniert.

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein offizielles Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Deshalb sind ihre Beschlüsse rein informeller, nicht-bindender Natur und müssen gegebenenfalls erst durch Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Bundesländern rechtlich umgesetzt werden.

Grundlage dafür ist der Föderalismus in Deutschland (Artikel 20 Absatz 1 GG), nach dem die Länder eigene Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind. Dadurch kann jedes Land die eigenen Kompetenzfelder eigenverantwortlich gestalten (Art. 30, 70, 83 GG) und dabei mit anderen Ländern zusammenarbeiten.

Um dabei die Kompetenzen des Bundesrats nicht zu beeinträchtigen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 17. Dezember 1992 beschlossen, dass eine Angelegenheit nicht in einer Minister(präsidenten)konferenz beraten werden darf, wenn sie Gegenstand von Beratungen des Bundesrats ist.