Abfrage: Große Mehrheit der Firmen macht Homeoffice möglich

Abfrage: Große Mehrheit der Firmen macht Homeoffice möglich
Ein Mann arbeitet im Homeoffice. (Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Die große Mehrheit der Unternehmen im Südwesten hat sich nach Einschätzung der Behörden an die Homeoffice-Vorgaben gehalten und die Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten lassen – sofern der Job das zuließ.

Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine mehrwöchige Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht, die das Wirtschaftsministerium im Februar angestoßen hatte. Dafür sind die Behörden in einem Zeitraum von sechs Wochen auf mehr als 1800 Betriebe in Baden-Württemberg zugegangen und haben deren Umgang mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes abgefragt.

Dabei gaben rund 84 Prozent an, ihren Beschäftigten den Umzug ins Homeoffice anzubieten, wenn die Anwesenheit im Betrieb nicht zwingend erforderlich war, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. In so gut wie allen Betrieben wurden zudem betriebsbedingte Zusammenkünfte wie Besprechungen reduziert.

Etwa drei Viertel erklärten allerdings auch, dass es bei ihnen Bereiche gebe, in denen nicht ins Homeoffice ausgewichen werden könne. So mussten laut Abfrage Kassen oder der Empfang besetzt, Menschen betreut, Kunden bedient oder Dokumente ausgestellt werden. Anderswo wiederum gab es Maschinen zu bedienen und zu überwachen oder hohe Sicherheitsanforderungen einzuhalten, was sich den Firmen zufolge ebenfalls nicht zu Hause machen ließ.

Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion sprächen dafür, dass die Betriebe im Land Homeoffice weit überwiegend anböten und damit zur Reduzierung von Kontakten und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrügen, bilanzierte das Ministerium.

Kontrolliert im herkömmlichen Sinne wurden die Betriebe den Angaben zufolge nicht. Es wurden auch keine Bußgelder oder sonstige Sanktionen verhängt. Der Schwerpunkt der Aktion habe auf der Beratung der Unternehmen gelegen, um Einsicht zu schaffen und die Akzeptanz zu erhöhen. Trotzdem sei man etwa Unstimmigkeiten in den Angaben natürlich nachgegangen, hieß es. Zudem hätten die Behörden in Einzelfällen auch Firmen aufgesucht – insbesondere bei Beschwerden aus Betriebsrat oder Belegschaft.