Ab sofort: neue Maskenpflicht in Bus & Bahn

Ab sofort: neue Maskenpflicht in Bus & Bahn
Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der U-Bahn. Bei den Bund-Länder-Gesprächen zu den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wurden einige Regeln verschärft. (Bild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

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Ab einer Inzidenz von 100 nur noch FFP2, KN95, K95 Masken gestattet

Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind bei einer Inzidenz ab 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch medizinische Masken der Standards FFP1, KN95 und K95 gestattet (= Notbremse-Regelung). Die bisher -im baden-württembergischen Verbundgebiet- ebenfalls erlaubten medizinischen OP-Masken sind bei greifender Notbremse-Verordnung nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht greift dabei grundsätzlich erst für Personen ab 6 Jahren.

Aktuell fallen alle drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg unter die Notbremse-Regelung aufgrund der hohen Inzidenzwerte (über 100, Quelle: RKI).

Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) informiert über die veränderte Maskenpflicht-Verordnung, die seit Samstag, den 24. April 2021 bundesweit gilt. Fahrgäste werden gebeten, sich bei der Benutzung von Bus und Bahn an die neuen Vorgaben zu halten – zum eigenen Schutz als auch in Rücksichtnahme für andere Fahrgäste und Personen.

Keine OP-Masken bei Notbremse-Regelung

Neu ist, dass Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen nur noch Masken nach den Standards FFP2, KN95 und K95 benutzen dürfen, sobald die sogenannte „Notbremse“ greift. Die Notbremse-Verordnung ist eine Bundesregelung und gilt immer dann, wenn der Inzidenzwert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Aktuell zeigen die drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) sowie Ravensburg, und damit das gesamte bodo-Gebiet, Inzidenzwerte deutlich über 100 an.

Landkreis Lindau: generelle FFP2-Pflicht

Im Landkreis Lindau war und ist das Tragen von medizinischen OP-Masken in Bus und Bahn unabhängig der Inzidenzwerte nicht gestattet. Hier gilt seit jeher die Pflicht, eine FFP2-Maske bzw. mindestens gleichwertige Maske zu benutzen.

Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bzw. FFP2 Maske gilt generell erst für Personen ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Aktuelle Entwicklungen unter www.bodo.de

Die Notbremse Verordnung tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Die Informationslage bleibt dynamisch. Fahrgäste werden gebeten, die aktuellen Entwicklungen auch in den Medien zu verfolgen. Wichtige Informationen stellt der bodo-Verkehrsverbund unter www.bodo.de zur Verfügung.

(Pressemitteilung Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH)