Ab Sofort: Baden-Württemberger Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel

Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel in BaWü.
Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel in BaWü. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

Kein 2G mehr im Einzelhandel in Baden-Württemberg. Eine Einzelhändlerin hatte gegen die Regelung geklagt, das Gericht gab ihr recht. Was jetzt gilt:

Das Gericht gab der klagenden Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts recht und setzte die 2-Regelung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Vor einigen Wochen hatte die Landesregierung trotz sinkender Intensivbelegung im Hinblick auf die Omikron-Mutation erklärt, entgegen ihres Stufenplans weiterhin in der höchsten Alarmstufe 2 zu bleiben. Das sorgte für viel Kritik, denn ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge gibt es bei mit der Omikron-Variante infizierten Personen weniger schwere Verläufe, als bei der Delta-Variante.

Die Frau des Schreibwarengeschäfts klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das „Einfrieren“ der Alarmstufe 2. Sie gilt bereits seit 24. November 2021. Die Unternehmerin berief sich bei ihrer Klage auf die Berufsfreiheit und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bereits im Dezember wurde die 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vom Verwaltungsgerichtshof einkassiert und für rechtswidrig erklärt.

Das Land entgegnete der Klage mit der Argumentation, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Ausnahmeregelung handeln würde. Damit wolle man auf das aktuelle Infektionsgeschehen reagieren. Dieser Argumentation folgte der Verwaltungsgerichtshof nicht und setzt die 2G-Regelung im kompletten Einzelhandel in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Der Zugang ist nun mit der 3-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet möglich.

Land muss auf 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz schauen

Die Landesregierung könne nicht einfach, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) BaWü, tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen ohne Beachtung der 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz anordnen. Weiter heißt es in dem Urteil, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel keine präventive Maßnahme des Infektionsschutzes sei.