Ab Samstag, 29.05.2021: Eröffnung des Badebetriebs am Steeger See

Ab Samstag, 29.05.2021: Eröffnung des Badebetriebs am Steeger See
Der Steeger See in Aulendorf öffnet am Samstag seine Pforten. (Bild: Privat)

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Aulendorf – Die Stadt freut sich sehr, den Badebetrieb am Steeger See am 29.05.2021 eröffnen zu können. Aufgrund der Corona-Pandemie sind allerdings auch in diesem Jahr einige Regeln und Punkte zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf des Betriebes zu gewährleisten.

Die Stadt hat die wichtigsten Fragen & Antworten zusammengestellt:

Wer darf ins Bad?

Besucher des Bades müssen entweder geimpft oder getestet oder genesen sein.

Geimpft bedeutet: Als geimpft zählen Personen, die die erforderliche Anzahl an Impfungen für eine vollständige Schutzimpfung erhalten haben und bei denen die letzte Impfung mindestens 14 Tage her ist.

Getestet bedeutet: Negativtests dürfen bei Zugang ins Bad nicht älter als 24 Stunden sein und müssen ab einem Alter von sechs Jahren vorgelegt werden.

Genesen bedeutet: Als genesen zählen Personen, die durch eine Testung eine vorherige Infektion mit dem Corona-Virus nachweisen können. Der Test muss mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate zurückliegen.

Wo können Sie sich testen lassen?

Bitte informieren Sie sich bezüglich der Testmöglichkeiten auf der Homepage der Stadt Aulendorf. Eine Teststation rein für die Besucher des Badebetriebs am Steeger See ist nicht möglich. Hierfür bittet die Stadt um Verständnis.

Bei einer Teststation rein für die Besucher obliegen der Stadt sämtliche Kosten der Testungen. Bei einer maximalen Besucheranzahl von durchschnittlich rund 50.000 jährlich (reduziert man um einen Anteil von geimpften/genesenen Besuchern) und Kosten von aktuell 4,50 Euro pro Test (nur Materialkosten) würde die Stadt rein für die Testungen zusätzlich rund 90.000 Euro Kosten tragen müssen.

Deshalb bittet die Stadt um Testung in den vorhandenen Teststationen und entschuldigt die Unannehmlichkeiten.

Wie viele Personen dürfen maximal das Bad besuchen?

Entsprechend der Corona VO in der aktuell geltenden Fassung dürfen maximal 500 Besucher gleichzeitig anwesend sein.

Wie läuft der Zugang zum Bad?

Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs und zur Vermeidung von Warteschlangen und entsprechend unnötigen Kontakten wird gebeten, das Formular zur Erfassung der Kontaktdaten auf der städtischen Internetseite herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen. Alternativ ist es auch möglich, sich über die Luca-App zu registrieren.

Wer diese Möglichkeit nicht nutzen kann, kann das Formular auch im Bad erhalten und ausfüllen.

Das Kassenpersonal kontrolliert, ob alle Angaben ausgefüllt wurden. Erst nach dieser Kontrolle wird der Bezahlvorgang abgewickelt.

Das Formular mit ausgefüllter Einlasszeit ist an der Kasse abzugeben, damit jederzeit nachgewiesen kann, welche Personen an diesem Tag im Bad zu Gast waren.

Am Ausgang aus dem Bad ist ebenfalls ein Formular auszufüllen, um zu dokumentieren, wann der Gast das Bad verlassen hat. Diese Zeiten sind wichtig für den Nachweis einer möglichen Quarantäne im Falle einer Corona-Erkrankung.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist es möglich, dass es an heißen Sommertagen zu Schließungen des Betriebes kommt, so dass keine weiteren Besucher eingelassen werden können. Daher bietet die Stadtverwaltung auf der Homepage der Stadt unter „Aktuelles“ die Möglichkeit, zu jeder Zeit zu sehen, ob und wie viele Plätze noch aktuell im Bad vorhanden sind.

Es gelten die regulären Öffnungszeiten.

Weshalb müssen Ihre Daten erfasst werden?

Zu Zwecken der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde ist die Stadt verpflichtet, folgende Daten der Badegäste zu speichern und zu erheben:

  • Name und Vorname des Badegastes
  • Datum und Uhrzeit (Kommen und Gehen) des Besuches
  • Telefonnummer und Adresse des Badegastes

Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der Corona-VO: Verantwortliche Stelle: Stadt Aulendorf, Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden oder Ortspolizeibehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Personenbezogene Daten werden vier Wochen nach Erhalt gelöscht. Zur Angabe der persönlichen Daten ist der Besucher nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit der Angaben von der Stadt nicht überprüft. Sollten die personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden, kann ein Besuch des Bades nicht erfolgen.

Hinweis auf Betroffenenrechte:

Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die die Stadt von Ihnen verarbeitet; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung der Verarbeitung seitens der Stadt; Löschung, sofern die Stadt nicht mehr zur Speicherung verpflichtet ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Stadt Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeitet hat, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10 a, Stuttgart zu.

Bitte beachten Sie den Abstand!

Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,50 m ist zu achten. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.

Kontakte außerhalb des Sees und der einzelnen Attraktionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Durch einen geleiteten Ein- und Ausgang ist der Zutritt zum Kassengebäude gesteuert.

Durch die hohe Anzahl an Jahreskarten, die erfolgten Abstandsmarkierungen und die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung sollen im Eingangsbereich Warteschlangen vermieden werden. Aufgrund dieser Möglichkeiten geht die Stadt als Betreiber davon aus, dass vorläufig von einer vorherigen Reservierung oder Ticketbuchung abgesehen werden kann. Dies ist jedoch stets widerruflich.

Maskenpflicht

Es gilt eine Maskenpflicht im geschlossenen Räumen, vor allem im Eingangs-, Toiletten- und Umkleidebereich sowie in Bereichen in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Sanitäre Einrichtungen

Zur Einhaltung des Mindestabstands werden im Bereich der sanitären Einrichtungen vorläufig folgende Regelungen getroffen:

  • In der Damen-Toilette sind zwei Toiletten geschlossen.
  • In der Herren-Toilette ist eine Toilette geschlossen.
  • Die Duschen und Umkleiden im Sanitärgebäude sind geschlossen. Bitte benutzen Sie die Außendusche und die Umkleiden auf der Liegewiese.

Betreten und Verlassen des Sees

Eine räumliche Trennung von Zu- und Ausstieg aus dem See ist aufgrund des langen, flachen Uferbereichs nicht erforderlich. Bitte achten Sie beim Betreten und Verlassen des Sees auf den Abstand.

Sprungturm und – brett, Floße und Steg

Beim Sprungturm und – brett, bei den Floßen und am Steg sind auf die Einhaltung des Abstands sowie zwingend auf die dort angebrachte Beschilderung zu achten. Personenbeschränkungen sind einzuhalten, um Warteschlangen zu vermeiden.

Es ist eine Person bestimmt, die für die Einhaltung der Regeln im Bereich des Sees mit Attraktionen verantwortlich ist.

Verwendung von persönlichen Utensilien

Es dürfen ausschließlich persönliche Schwimm- und Badeutensilien, insbesondere Schwimmflügel und Schwimmbrillen, verwendet werden. Im Bereich des Ufers sind deshalb in diesem Jahr keine Sandspielsachen bereitgestellt.

Schwimmkurse und Schwimmunterricht

Schwimmkurse und Schwimmunterricht, einschließlich Trainingseinheiten und Angebote von Sportvereinen, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen. Es dürfen ausschließlich persönliche Trainingsutensilien, insbesondere Paddles, Schwimmbretter, Pull Buoys und Schwimmflossen, verwendet werden.

Betretungsverbot

Personen,

  • die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen,

dürfen das Bad nicht betreten.

Gastronomische Angebote

Die Zulässigkeit und Ausgestaltung des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Waren zum sofortigen Verzehr richten sich nach den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO sowie nach den aufgrund der CoronaVO erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere nach der CoronaVO Gaststätten.

Der Pächter ist für die Einhaltung der geltenden Abstands-und Hygienebestimmungen selbstverantwortlich.

Hygienekonzept

Auf das Hygienekonzept wird verwiesen. Dieses ist beim Bademeister einsehbar.

Zuwiderhandlung

Besucher, die gegen das Betriebs- oder Hygienekonzept oder die Badeordnung verstoßen, können vom Personal des Bades verwiesen werden.

(Mitteilung: Matthias Burth, Bürgermeister Stadt Aulendorf)