Leutkirch – Die seit 20. Dezember geltende Fassung der Corona-Verordnung sieht in § 17 c für kommunale Verwaltungen ab dem 1. Januar die „3G-Regel“ vor.
Das bedeutet, dass in den Alarmstufen nicht-immunisierte Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu den städtischen Dienststellen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.
Das Rathaus hat weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. In sämtlichen Einrichtungen der Stadt gelten zudem die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Für die Bereiche Migration / Ausländerbehörde, Bürgerbüro (Ausweis- und Passangelegenheiten, Meldeangelegenheiten), Standesamt können online Termine reserviert werden: www.leutkirch.de/termin
Für alle weiteren Bereiche können Besucher per Telefon oder E-Mail direkt einen Termin vereinbaren: www.leutkirch.de/ansprechpartner
(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)