Biberach – Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt die 3G-Regelung ab dem 1. Januar auch in den Ämtern der Biberacher Stadtverwaltung.
Der Zutritt ist damit ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen (PCR- oder Antigen-Schnelltest) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort kontrolliert.
Für städtische Einrichtungen im Kulturbereich, wie das Biberacher Museum oder die Stadtbücherei, hatte die Corona-Verordnung bereits Zutrittsregelungen vorgesehen. Diese gelten auch weiterhin.
(Pressemitteilung: Stadt Biberach)