Ab 1. Januar – 3G in städtischen Ämtern

Der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
Der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. (Bild: pixabay)

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Biberach – Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt die 3G-Regelung ab dem 1. Januar auch in den Ämtern der Biberacher Stadtverwaltung.

Der Zutritt ist damit ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen (PCR- oder Antigen-Schnelltest) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort kontrolliert.

Für städtische Einrichtungen im Kulturbereich, wie das Biberacher Museum oder die Stadtbücherei, hatte die Corona-Verordnung bereits Zutrittsregelungen vorgesehen. Diese gelten auch weiterhin.

(Pressemitteilung: Stadt Biberach)