3G-Regel: Kontrollen im Roten Arnold und auf der Fähre in Konstanz

3G-Regel: Kontrollen im Roten Arnold und auf der Fähre in Konstanz
Die Polizeidirektion kontrolliert die Einhaltung der neuen Corona-Regeln. (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michae)

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Konstanz – In den Bussen und auf den Fähren der Stadtwerke Konstanz gilt voraussichtlich ab morgen, Mittwoch, die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die Einhaltung wird bei stichprobenartigen Kontrollen geprüft.

Die neuen Corona-Regeln gelten nach derzeitigem Stand ab morgen bundesweit. Der Gesetzgeber hat im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal verpflichtend vorgeschrieben, die Voraussetzungen der 3G-Regelung zu erfüllen. Die Verkehrsunternehmen haben dies durch stichprobenhafte Nachweiskontrollen zu überwachen.

Die Stadtwerke Konstanz weisen auf die Regelungen hin, die bei Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Fahrgäste, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, müssen in den Bussen und auf den Fähren die 3G-Regel erfüllen. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen ihren 3G-Nachweis gegenüber dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kommt der Fahrgast dieser Verpflichtung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Die Maskenpflicht gilt in der bestehenden Form weiter. Es muss also eine FFP2- oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden.

(Pressemitteilung: Stadtwerke Konstanz GmbH)