32 Katzen auf Hof in Mengen beschlagnahmt

Das Veterinäramt hat ein Tierhalteverbot und Tierbetreuungsverbot gegen 9 Personen angeordnet.
Das Veterinäramt hat ein Tierhalteverbot und Tierbetreuungsverbot gegen 9 Personen angeordnet. (Bild: Privat)

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Mengen – Das Veterinäramt Sigmaringen hat am Montag 32 Katzen auf einem Hof in Mengen beschlagnahmt. Laut dem Landratsamt Sigmaringen wurde nur ein Teil der geschätzt 50 dort freilaufenden Katzen eingefangen. Der Verwaltungsgerichtshof und Petitionsausschuss hat für diese Aktion grünes Licht gegeben.

Das Veterinäramt hat auf einem Hof in Mengen, in dem im Februar diesen Jahres bereits sehr viele verschiedene Tiere weggenommen werden mussten, weitere Tiere beschlagnahmt. Nachdem in der Tierhaltung schwere Missstände bekannt geworden waren, hatte das Veterinäramt damals 52 Hängebauchschweine, 14 Schafe, 2 Ziegen, 2 Emus, 7 Hühner, 3 Gänse, 8 Kaninchen und 3 Pferde vom Hof gebracht.

Auf dem Hof leben mehrere Personen, die sich allesamt um unterschiedliche Tiere kümmerten. Die Besitzverhältnisse sind äußert komplex, weshalb das Veterinäramt nach aufwendigen Ermittlungen und rechtlichen Prüfungen Tierhalteverbote und Tierbetreuungsverbote gegen 9 Personen angeordnet hatte. Dabei musste möglichst genau geklärt werden, wer welches Tier hält und betreut – ein schwieriges Unterfangen auf einem Hofgelände mit Wohnhaus und Stallgebäuden, wo zahlreiche Tiere gehalten werden bzw. viele Katzen mit Freigang verstreut leben.

Ein allgemeines Tierhalte- und Betreuungsverbot untersagt das Halten und Betreuen von Tieren jeder Art. Zudem wurde die Abgabe der noch vorhandenen Tiere an einen geeigneten Tierhalter angeordnet. Die Tierhalter zeigten sich wenig einsichtig und legten allesamt Rechtsmittel gegen die Anordnungen ein. Gegen das Verbot haben 8 Beteiligte einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen eingelegt. Parallel haben die Beteiligten Widerspruch gegen das Tierhalteverbot eingelegt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, wogegen die Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt haben.

Parallel zur Einlegung von Rechtsmitteln riefen 8 der Beteiligten den Petitionsausschuss des Landtags an.

Aufgrund des eingelegten Rechtsschutzes verblieben bislang vier Hunde, zwei Boas und zahlreiche Katzen auf dem Hof. Seit der Wegnahme der o.g. Tiere im Februar 2020 wurden die auf dem Hof verbliebenen Tiere immer wieder kontrolliert. Aufgrund des ausgesprochenen Tierhalteverbotes, das jedoch noch nicht rechtskräftig war, und da die Katzenhaltung auch aktuell weiterhin Missstände aufwies, bat das Veterinäramt den Verwaltungsgerichtshof und den Petitionsausschuss um eine rasche Entscheidung, um rechtliche Klarheit über eine Vollstreckung des Tierhalteverbotes zu erhalten und ein zukünftiges Leiden der noch auf dem Hof verbliebenen Tiere zu vermeiden.

Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg hat die Beschwerden aller Antragssteller vollumfänglich zurückgewiesen. Auch der Petitionsausschuss teilte mit, dass er keine Einwände gegen die Wegnahme der Tiere habe. Damit war der Weg für das Veterinäramt frei, die Tierhalteverbote zu vollziehen. Das Veterinäramt war mit mehreren Mitarbeitern vor Ort, die Tierrettung Südbaden unterstützte das Veterinäramt tatkräftig, engagiert und sehr effektiv wie bereits im Februar mit mehreren Mitarbeitern, Logistik und Material. Die Polizei stellte zuverlässig und für alle Beteiligten beruhigend sicher, dass alles geordnet ablaufen konnte.

Von den zeitweise bis zu 70 auf dem Hof lebenden Katzen wurden bis zur heutigen Wegnahme bereits einige Katzen offensichtlich durch die Halterin selbst abgegeben. Von den vermutlich 50 verbliebenen Katzen konnten heute 32 Katzen in den Wohnräumen und in der Umgebung des Wohnhauses problemlos eingefangen werden, weitere Katzen hielten sich verteilt auf dem gesamten Hofgelände auf, sodass es nicht möglich war, alle Tiere ohne unnötigen Stress für diese heute einzufangen. An einem anderen Tag wird erneut versucht werden, die übrigen Katzen einzufangen. Die fortgenommenen Tiere werden nun in verschiedenen Tierheimen im südlichen Baden-Württemberg untergebracht und bei Bedarf medizinisch versorgt.

Das Veterinäramt hatte sich beim Landestierschutzverband Baden-Württemberg frühzeitig nach freien Unterbringungskapazitäten erkundigt, so dass ein Aufruf an die Bevölkerung, dass Katzen aufgenommen werden müssen, nicht notwendig war.

Um sicherzustellen, dass alle Katzen eingefangen wurden und keine Tierhaltung mehr stattfindet, wird der Hof in den kommenden Tagen weiterhin kontrolliert. Die bisher im Wohnhaus des Hofes gehaltenen Hunde und Boas waren heute nicht mehr da, laut der Aussage der einzigen anwesenden Person wurden diese bereits von den bisherigen Haltern an andere Personen abgegeben. Diese müssen nun, wie in den Anordnungen zum Tierhalteverbot schon geschrieben, dem Veterinäramt Sigmaringen noch namentlich benannt werden, damit dies überprüft werden kann.

Alle gerichtlichen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz sind abgeschlossen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Nun folgt eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen über die eingelegten Widersprüche. Sollte das Regierungspräsidium Tübingen den Widersprüchen nicht abhelfen, können die Beteiligten erneut gerichtlich gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen in Form des Widerspruchbescheids gegen das Tierhalteverbot im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen vorgehen.

Von einer anderen Person werden weiterhin Pferde und Hunde auf dem Hof in einem separaten Stall gehalten, diese Tierhaltung war in der Vergangenheit und ist auch aktuell aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.