22-Jähriger nach Enthauptung wegen Mordes vor Gericht

Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. (Bild: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

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Deggendorf (dpa/lby) – Weil er einen Mitbewohner in einer Obdachlosenunterkunft in Niederbayern erstochen und enthauptet haben soll, muss sich ein 22-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Der Beginn des Sicherungsverfahrens sei für den 14. März geplant, teilte das Gericht am Montag mit.

Beim Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war der Mann mit somalischer Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Tat im Juli 2021 wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Er soll seinen Mitbewohner nachts in dessen Zimmer in der Unterkunft in Regen heimtückisch mit zwei Küchenmessern und 111 Stichen getötet haben. Der Mann habe geglaubt, sein Opfer sei von imaginären Personen besessen. Später soll er die Leiche mit in sein Zimmer genommen und enthauptet haben.

Nach damaligen Angaben des Landratsamts war der Mann schon vorher psychisch auffällig gewesen und in eine Klinik eingewiesen worden. Später sei er aber ohne Wissen der Behörde wieder entlassen worden.

Nach Angaben des Gerichts sind für das Verfahren bislang insgesamt vier Termine geplant. Ein Urteil wäre demnach Ende März möglich.