21-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

21-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. (Uli Deck/dpa/Symbolbild)

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Ulm (dpa/lsw) – Ein 21-Jähriger ist vor dem Landgericht Ulm zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden (Az.: 3 Ks 11 Js 13530/20). Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2020 einen 31-Jährigen bei einem Streit in Geislingen (Kreis Göppingen) mit neun Messerstichen getötet hatte. Das Opfer erlitt auch einen Stich ins Herz und war sofort tot.

Vorausgegangen war der tödlichen Auseinandersetzung ein Streit zwischen den beiden Männern in einer Gemeinschaftsunterkunft im Mai 2020 in Süßen im Landkreis Göppingen. Die genauen Hintergründe des Streits blieben auch vor Gericht unklar. Als die beiden Männer im Juni 2020 in Geislingen erneut aufeinander trafen, verabredeten sie sich demnach zu einem Faustkampf. Als der Angeklagte zu unterliegen drohte, zog er ein Messer und stach neun Mal auf seinen Kontrahenten ein. Wegen dieses heimtückischen Vorgehens verurteilte ihn das Gerichts wegen Mordes und folgte dabei dem Plädoyer des Vertreters der Staatsanwaltschaft, der eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte.

Der Angeklagte habe zugestochen, weil er das Opfer töten wollte – und das ab dem ersten Stich, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter während der Urteilsbegründung. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.

Ein in dem Verfahren ebenfalls angeklagter 32-Jähriger musste sich wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten. Er soll die Freundin des 21-Jährigen mit Worten daran gehindert haben, die beiden Kontrahenten während des Streits voneinander zu trennen. Das Gericht sah dafür keine Hinweise. Zudem begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch damit, dass nicht erkennbar gewesen sei, was sich dadurch an der Tat geändert hätte. Das Opfer war durch die Messerstiche sofort gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung gefordert.