17-Jähriger erstach Mann in Studentenwohnheim in Weingarten: Mutmaßlicher Täter geht in Revision

17-Jähriger erstach Mann in Studentenwohnheim in Weingarten: Mutmaßlicher Täter geht in Revision
Ein Hinweisschild hängt an der Fassade des Landgerichtes Ravensburg. (Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Weingarten (dpi) – Am 27. Januar dieses Jahres sorgte ein Leichenfund in einem Weingartener Studentenwohnheim für Aufsehen. Seither sitzt der 17-jährige mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Ein Gericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft, doch nun soll der Bundesgerichtshof über das Revisionsverfahren entscheiden.

Mit mehreren Messerstichen wurde ein 37-jähriger mutmaßlicher Drogenhändler in einem Studentenwohnheim in Weingarten Anfang des Jahres erstochen. Ein Streit wegen einem offenen Geldbetrag für Drogen soll zu der Eskalation geführt haben (wir berichteten). Der 37-Jährige soll im Verlauf des Gesprächs mehrere Male auf den Jugendlichen eingeprügelt und ihn unter Druck gesetzt haben. Daraufhin stach der 17-Jährige mit seinem Springmesser auf den Mann ein. Der kündigte dann an, selber ein Messer holen zu wollen, woraufhin der Jugendliche erneut mehrere Male in den Hals des älteren Mannes einstach, was schließlich laut Polizei zu seinem Tod führte.

Urteil nicht rechtskräftig: Mutmaßlicher Täter geht in Revision

Eine erste Haftvorführung im Februar scheiterte, als ein Haftrichter Notwehr für möglich hielt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft über die Entscheidung, kam der 17-Jährige dann doch in Untersuchungshaft. Am 15. Juli kam es zur nicht-öffentlichen Verhandlung. Dort verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg den 17-Jährigen zu einer Jugendhaftstrafe von acht Jahren. Gegen dieses Urteil legte der mutmaßliche Täter Revision ein.

Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof, der über das Revisionsverfahren entscheiden muss. Bis wann eine Entscheidung erwartet wird ist bislang unklar. Der 17 Jahre alte mutmaßliche Täter sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Sollte das Revisionsverfahren erfolgreich sein, könnte das Gesamtverfahren erneut aufgerollt werden.